Gericht stellt Verfahren gegen Ex-DFB-Chef Zwanziger ein: 10.000 Euro für wohltätige Zwecke!
Frankfurt, Deutschland - Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren gegen Theo Zwanziger, den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung eingestellt. Dies geschah am 28. Verhandlungstag des Prozesses und geschah ohne einen Urteilsspruch. Stattdessen wurde eine Geldauflage von 10.000 Euro für eine wohltätige Einrichtung vorgeschlagen, dem sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft zustimmten, wie laola1.at berichtet.
Theo Zwanziger äußerte sich erfreut über die Entscheidung und betonte, dass er „mit erhobenem Haupt“ durchs Land gehen könne. Im Rahmen des Verfahrens hatten auch andere prominente DFB-Vertreter rechtliche Probleme. So wurde beispielsweise im September 2024 das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Chef Wolfgang Niersbach eingestellt, nachdem dieser eine Geldauflage von 25.000 Euro gezahlt hatte. Auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt einigte sich auf eine Verfahrenseinstellung und musste 65.000 Euro zahlen, wie dw.com berichtet.
Hintergrund des Verfahrens
Im Zentrum des Verfahrens steht eine umstrittene Zahlung des DFB in Höhe von 6,7 Millionen Euro an die FIFA aus dem April 2005. Diese Summe, die die Staatsanwaltschaft als unzulässig einstufte, führte zu einer Steuerhinterziehung von 2,7 Millionen Euro. Laut sueddeutsche.de wurde die Zahlung am selben Tag an das Konto des verstorbenen französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Die Diskussion um die Zahlung dreht sich um die Rückzahlung eines Darlehens, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 erhalten hatte.
Die Vorwürfe bezüglich der Zahlung wurden als „Schmiergeldzahlung“ interpretiert, um einen Zuschuss der FIFA für die WM-Kosten zu sichern. Der DFB hatte ursprünglich angegeben, es handele sich um einen Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala, die jedoch abgesagt wurde. Die Staatsanwaltschaft lehnt eine generelle Einstellung des Verfahrens gegen den DFB ab und mahnt zur Vorsicht, während der DFB um eine Steuerrückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangt, die er nach dem Verlust seiner Gemeinnützigkeit im Jahr 2017 an den Fiskus zahlen musste.
Die Entwicklungen rund um diese Verfahren werfen einen Schatten auf die Integrität der DFB-Führung und deren finanzielle Praktiken während einer Zeit, in der Deutschland die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ausrichtete. Die juristischen Schritte gegen die DFB-Verantwortlichen sind noch nicht abgeschlossen, während die Öffentlichkeit auf weitere Informationen zu deren Entscheidungsfindung und den finanziellen Transaktionen wartet.
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Ort | Frankfurt, Deutschland |
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