Gemeinde haftet nach tragischem Fingerverlust auf Kärntner Spielplatz!

Seeboden, Österreich - Im Sommer 2022 ereignete sich auf einem Spielplatz in Kärnten ein schwerer Unfall, der nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein Junge verlor durch ein fehlerhaftes Drehkarussell seinen Finger, was zu einem aufwendigen Gerichtsverfahren führte. Wie Gailtal Journal berichtet, klagte die Mutter des verletzten Kindes gegen die Marktgemeinde Seeboden, die den Spielplatz betreibt. Die Mutter argumentierte, dass der Spielplatz aufgrund mangelnder Wartung unsicher gewesen ist.

Die Marktgemeinde bestritt diese Vorwürfe und verwies auf regelmäßige Überprüfungen und Wartungen. Allerdings stellte sich heraus, dass das Drehkarussell seit Ende Mai 2022 defekt war, was mehrere Wochen vor dem Unfall geschah. Der Defekt war den Gemeindemitarbeitern und Verantwortlichen nicht aufgefallen, was Fragen zur Ernsthaftigkeit der Wartungsmaßnahmen aufwarf. Eine zentrale Feststellung des Gerichts war, dass es keine regelmäßigen Funktionskontrollen der Spielgeräte gab, obwohl der Spielplatz jährlich einer Hauptinspektion unterzogen wurde.

Gerichtliches Urteil und Verantwortung

Richter Andreas Spiess-Knafl entschied, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Regelmäßige Funktionskontrollen seien besonders für stark frequentierte Spielplätze unabdingbar, um derartige Unfälle zu vermeiden. Historisch betrachtet gab es bereits zuvor Probleme mit der Wartung der Spielgeräte; bereits bei anderen Geräten fehlten Sicherungsbolzen, was auf eine Vernachlässigung der Wartung hinwies. Das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt ist mittlerweile rechtskräftig, und die Haftung der Gemeinde steht außer Frage. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs, der der Mutter zusteht, ist jedoch noch nicht festgelegt.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Kommunen und Betreibern, wenn es um die Sicherheit von Spielplätzen geht. Laut RA Kotz tragen Betreiber von Spielplätzen die Pflicht, für die Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen, indem sie diese regelmäßig und gründlich warten. Dies umfasst die Durchführung von Funktionskontrollen, um Gefahren wie defekte oder unsichere Spielgeräte frühzeitig zu identifizieren.

Zukunftsausblick

Der Vorfall und das Gerichtsurteil verdeutlichen die Notwendigkeit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Verkehrssicherungspflichten. Vor allem in Zeiten, in denen zunehmend auf die öffentliche Sicherheit geachtet wird, müssen Gemeinden und Betreiber sicherstellen, dass die Spielplätze nicht nur regelmäßig inspiziert, sondern auch angemessen gewartet werden. Der Kurs der Rechtsstreitigkeiten, wie er in Fällen wie diesem oder im Urteil vom 13.02.2020 vor dem LG Wiesbaden, welches eine Klage wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung abwies, gezeigt wird, ist weiterhin von hoher Relevanz für die rechtliche Einschätzung von Unfällen auf Spielplätzen.

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Ort Seeboden, Österreich
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