Freispruch für Angeklagten: Morddrohung gegen Simone Lugner ohne Beweis!

Im Fall der Morddrohung gegen Simone Lugner wurde der Angeklagte freigesprochen. Gerichtsurteil und rechtliche Hintergründe.
Im Fall der Morddrohung gegen Simone Lugner wurde der Angeklagte freigesprochen. Gerichtsurteil und rechtliche Hintergründe.

Vienna, Österreich - Im Fall der Morddrohung gegen Simone Lugner hat das Gericht entschieden, dass der Angeklagte freigesprochen wird. Dies berichtet vienna.at. Während der Radio-Show, in der der Vorfall im Dezember 2024 geschah, soll der Angeklagte Lugner durch eine Glasscheibe mit dem Tod bedroht und randaliert haben. Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung die gefährliche Drohung als nicht verwirklicht an.

Simone Lugners Anwalt, Florian Höllwarth, erklärte, dass das Urteil zu akzeptieren sei, unabhängig von persönlichen Meinungen. Zugleich zeigte sich Lugner einverstanden mit der Gerichtsentscheidung und hielt die Begründung für nachvollziehbar. Überwachungsmaterial von Lugners Grundstück konnte keinen Beweis für die Anwesenheit des Angeklagten liefern, was möglicherweise zur Entscheidung des Gerichts beitrug. Es wurde angedeutet, dass es sich um eine „einmalige Sache“ gehandelt habe.

Rechtliche Grundlagen einer gefährlichen Drohung

In Österreich, gemäß § 107 StGB, kann eine gefährliche Drohung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren beinhalten. Laut Rechtsanwalt Flatz ist eine solche Drohung straffällig, wenn sie eine andere Person in Furcht und Unruhe versetzt.

Die Strafe für eine gefährliche Drohung kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen betragen. Für das Gericht ist entscheidend, ob die Äußerungen ernsthafte Angst auslösen können. Dafür muss die Drohung auch nicht direkt an das Opfer gerichtet sein; sie kann sich ebenso gegen Angehörige oder nahestehende Personen richten.

Beispiele für strafbare Drohungen

Es gibt verschiedene Formen von Drohungen, die als strafbar gelten. Dazu zählen:

  • Drohungen mit körperlicher Gewalt
  • Drohungen mit wirtschaftlicher Zerstörung
  • Drohungen mit der Veröffentlichung sensibler Informationen

Auf der anderen Seite gibt es auch Äußerungen, die nicht strafbar sind, etwa milieubedingte Unmutsäußerungen oder Drohungen im Affekt ohne ernsthafte Absicht. Insbesondere verbale Drohungen ohne bedrohliche Gesten sind nicht immer als Gefahr anzusehen, es sei denn, sie enthalten spezifische, schwerwiegende Andeutungen, die nach den gesetzlichen Grundlagen als solche eingestuft werden können.

Insgesamt zeigt der Fall von Simone Lugner die komplexen rechtlichen Bedingungen auf, unter denen Drohungen in Österreich verfolgt werden. Während das Gericht in diesem speziellen Fall zu dem Schluss kam, dass keine gefährliche Drohung vorlag, bleibt die rechtliche Einordnung von Drohungen ein vielschichtiger und oft strittiger Bereich des Strafrechts.

Details
Vorfall Drohnung
Ort Vienna, Österreich
Quellen