FPÖ fordert U-Ausschuss: ÖVP unter Verdacht von Machtmissbrauch!

FPÖ beantragt U-Ausschuss zur Untersuchung von ÖVP-Machtmissbrauch und Einflussnahme im Innen- und Justizministerium.
FPÖ beantragt U-Ausschuss zur Untersuchung von ÖVP-Machtmissbrauch und Einflussnahme im Innen- und Justizministerium.

Krems, Österreich - Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) plant die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um einen Verdacht auf parteipolitisch motivierte Einflussnahme durch Vertreter der ÖVP im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt zu beleuchten. Laut Kleine Zeitung erstreckt sich der Untersuchungszeitraum von 7. Jänner 2020 bis 20. Mai 2023 und fokussiert sich auf mehrere zentrale Themen.

Im Mittelpunkt der investigative Bemühungen stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems und des Landeskriminalamts Niederösterreich zur Todesursache des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek. Die Partei vermutet Amtsmissbrauch, Manipulation von Beweismitteln und Verfälschung von Ermittlungsergebnissen. Dies wird von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bekräftigt, der in einer Pressekonferenz auch auf die unsachliche und parteipolitische Einflussnahme auf die Vollziehung der Sicherheitspolizei hinweist, insbesondere im Kontext der kritischen Bürgerbewegungen während der Corona-Pandemie.

FPÖ fordert Dringliche Anfrage

Die FPÖ sieht „alle Voraussetzungen für die Einsetzung des U-Ausschusses erfüllt“ und fordert eine Dringliche Anfrage an den neuen Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) mit dem Titel: „ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“. Hafenecker fügte hinzu, dass sich die ÖVP über das Wochenende auf die bevorstehenden Entwicklungen vorbereiten solle. Ein weiterer Untersuchungskomplex wird die Rolle des Innenministeriums während der Coronamaßnahmen betreffen, wo die FPÖ kritisiert, dass die Polizei gegen Bürger geplant und systematisch eingeschüchtert habe.

Wie Nachrichten.at berichtet, hat die FPÖ das endgültige Verlangen zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses bereits fertiggestellt, dessen Veröffentlichung vorerst jedoch nicht vorgesehen ist. Die FPÖ zielt darauf ab, auch die Maßnahmen während der Corona-Pandemie zu untersuchen und erhebt ernste Vorwürfe gegen die ÖVP.

Rechte und Pflichten des Untersuchungsausschusses

Untersuchungsausschüsse haben die Möglichkeit, Akten und Unterlagen von sämtlichen Bundes- und Landesorganen einzufordern, wie in den Leitlinien zur politischen Kontrolle durch Parlament.gv.at erläutert. Diese Organe sind verpflichtet, die angeforderten Unterlagen herauszugeben. Der Ausschuss kann Auskunftspersonen laden und befragen und hat die Befugnis, Sanktionen gegen Auskunftspersonen zu verhängen, die sich weigern, zu erscheinen.

Die erste Runde der Auskunftspersonen wird Innenminister Gerhard Karner und Bundeskanzler Christian Stocker umfassen, wobei auch eine mögliche Vertretung des Kanzlers durch Staatssekretär Alexander Pröll bereits angesprochen wurde. Die Auswirkungen und Erkenntnisse dieser Anhörungen könnten weitreichende Konsequenzen für die ÖVP und ihr Management in sensiblen Politikbereichen haben.

Die FPÖ nutzt hierbei ihr Minderheitsrecht zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses, was bedeutet, dass sie keine Unterstützung einer anderen Fraktion benötigt. Die kommenden Tage versprechen, politisch brisant zu werden, und die Opposition wird die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen.

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Vorfall Korruption
Ort Krems, Österreich
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