EU setzt Apple und Meta mit Millionenstrafen Grenzen – Schilling jubelt!

EU, Europa - Am 23. April 2025 hat die EU-Kommission Strafzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta aufgrund von Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) verhängt. Diese Maßnahmen markierten die erste Anwendung des DMA und wurden von der jüngsten Europaabgeordneten, Lena Schilling, gefeiert. Schilling betonte die Notwendigkeit, klare Grenzen für amerikanische Tech-Konzerne zu setzen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Süleyman Zorba, Digitalisierungssprecher der Grünen, stellte die Entscheidung der EU-Kommission ebenfalls positiv dar. Er erklärte, dass die Schaffung klarer Regeln für digitale Märkte entscheidend sei, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Grundsätzlich verfolgt die EU das Ziel, einen fairen Markt mit Innovationskraft und einem hohen Wettbewerbsniveau zu fördern.

Details zu den Verstößen

Die Strafen für Apple und Meta resultieren aus ihren Praktiken, die den Wettbewerb und die Verbraucherwahl erheblich beeinträchtigten. Apple verhielt sich unangemessen, indem es App-Entwicklern untersagte, Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu informieren, was den Zugang zu potenziell günstigeren Angeboten erschwerte. Meta hingegen wurde aufgrund seines „Consent or Pay“-Modells auf Facebook und Instagram bestraft, das Nutzer zwingt, der Nutzung ihrer personalisierten Daten zuzustimmen oder für eine werbefreie Erfahrung zu zahlen. Laut der Kommission bot dieses Modell keine gleichwertige Alternative, die weniger persönliche Daten erforderte, und verletzte somit das Recht der Nutzer auf freie Zustimmung.

Beide Unternehmen erhielten zudem Unterlassungsanordnungen. Die verhängten Strafen liegen jedoch deutlich unter der maximalen Grenze von 10 % des globalen Umsatzes, die die EU verhängen könnte. Apple plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, während Meta die Strafe als politisch motiviert kritisiert und auf deren Zeitpunkt im Zusammenhang mit transatlantischen Handelsgesprächen verweist.

Der Digital Markets Act im Hintergrund

Der Digital Markets Act ist eine EU-Verordnung, die seit dem 1. November 2022 in Kraft ist. Dieses Regelwerk zielt darauf ab, die digitale Wirtschaft fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten, indem es großen Unternehmen vorgibt, ihre Marktmacht nicht auszunutzen. Die Regulierung richtet sich insbesondere an digitale Plattformen, die als „Gatekeeper“ eingestuft werden. Im September 2023 wurden 22 Dienste von sechs Unternehmen, darunter Apple und Meta, als „Kernplattformdienste“ identifiziert.

Diese Unternehmen müssen bis zum 6. März 2024 alle Bestimmungen des DMA einhalten, zu denen unter anderem das Verbot der Kombination von Daten aus verschiedenen Diensten und der Schutz der Geschäftsnutzer gehören. Bei Nichteinhaltung drohen ihnen Sanktionen, einschließlich Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes, was die Durchsetzung des DMA stark unterstreicht.

Die EU-Kommission hat die Befugnis, Marktuntersuchungen durchzuführen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Diese Maßnahmen signalisierten die Entschlossenheit der EU, die Praktiken von Big Tech zu regulieren und einen fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten zu gewährleisten. Das aktuelle Vorgehen gegen Apple und Meta zeigt, dass die EU bereit ist, ihre Vorgaben durchzusetzen und sorgt für interessante Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft weltweit.

Die Entwicklungen im Rahmen des Digital Markets Act könnten auch internationale Auswirkungen haben, da andere Länder ähnliche Regelungen in Betracht ziehen, um den Einfluss von Tech-Giganten zu regulieren.

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Ort EU, Europa
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