EU-Reform: Fluggastrechte in Gefahr – Was bedeutet das für Passagiere?

EU-Rat plant Reform der Fluggastrechte: Änderungen zur Entschädigung ab Verspätungen ab 4 Stunden, Bedenken von Verbraucherschützern.
EU-Rat plant Reform der Fluggastrechte: Änderungen zur Entschädigung ab Verspätungen ab 4 Stunden, Bedenken von Verbraucherschützern. (Symbolbild/DNAT)

EU-Reform: Fluggastrechte in Gefahr – Was bedeutet das für Passagiere?

Luxemburg, Luxemburg - Am 18. Juni 2025 hat der EU-Rat eine tiefgreifende Reform der Fluggastrechte beschlossen, die grundlegende Änderungen für Flugpassagiere mit sich bringt. Diese Gesetzesreform sieht vor, dass Entschädigungsansprüche bei Verspätungen künftig erst ab vier Stunden für Kurzstrecken und ab sechs Stunden für Langstreckenflüge gelten, während die aktuelle Regelung bereits ab drei Stunden Entschädigung vorsieht. Diese neuen Regelungen könnten für viele Reisende erhebliche Auswirkungen haben, da über 75% der Verspätungen bei rund drei Stunden liegen, wodurch viele Passagiere nicht mehr anspruchsberechtigt sein werden, warnt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Laut Österreichischer Presseagentur (OTS) richten sich die Höhe der Entschädigungen nach der Distanz zum Flugziel.

Bisher wurden bei Verspätungen Entschädigungen von 250 Euro für Kurzstrecken (bis 1.500 km), 400 Euro für Mittelstreckenflüge (bis 3.500 km) und 600 Euro für Langstreckenflüge (über 3.500 km) gezahlt. Mit der Reform soll die Entschädigung für Kurzstreckenflüge auf 300 Euro steigen, während die Mittelstrecke ganz gestrichen wird. Die Höhe der Entschädigung für Langstreckenflüge, die über 3.500 km gehen, wird jedoch auf 500 Euro reduziert. Diese Änderungen könnten dazu führen, dass die Ansprüche von Passagieren deutlich eingeschränkt werden.

Reformen und Verbesserungsvorschläge

Die EU plant eine umfassende Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) mit dem Ziel, eine „gerechtere Balance“ zwischen den Interessen der Fluggesellschaften und jenen der Passagiere zu finden. Dieser Reformvorschlag wurde bereits vor über einem Jahrzehnt initiiert, hat jedoch unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft wieder an Fahrt gewonnen. Der derzeitige Vorschlag könnte die Schwelle für Entschädigungen erheblich anheben und bedeuten, dass Passagiere in Zukunft weniger Entschädigungen erhalten. Der ÖAMTC fordert in diesem Kontext auch eine Vereinheitlichung der Handgepäckregelungen, ohne dabei die Verbraucher zu benachteiligen.

Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist die Einführung einer kostendeckenden Pauschale für Snacks und Getränke bei Abflugsverspätungen. Verbraucherschützer äußern jedoch schwere Bedenken und warnen, dass die Reform einen Rückschritt für Passagiere darstellen könnte. Besonderes Augenmerk liegt auf den Ausnahmen „außergewöhnliche Umstände“, wie Naturkatastrophen oder interne technische Probleme, die Fluggesellschaften von der Zahlung von Entschädigungen befreien.

Politische Ansichten und weitere Entwicklungen

Die Diskussion um die Reform ist von Kontroversen geprägt. Die Bundesregierung schlägt vor, die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen von derzeit drei auf vier bzw. sechs Stunden zu erhöhen und gleichzeitig die Höhe der Entschädigungen zu senken. Stefanie Hubig, SPD-Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, setzt sich ausdrücklich für den Schutz der Verbraucherrechte ein. Im momentanen politischen Klima gibt es jedoch keine Mehrheit für einen Vorschlag, was bedeutet, dass die Verhandlungen bis zum Herbst weitergehen dürften.

Ein offenes Stimmungsbild unter den EU-Staaten zeigt, dass Länder wie Österreich, Schweden, Slowakei und die Niederlande gegen eine Anhebung der Entschädigungsansprüche sind, während Italien eine Verschärfung befürwortet. Die nächsten Verhandlungen sind für ein Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg anberaumt, wo wiederum neue Kompromisse ausgehandelt werden sollen. Wie die Reform am Ende ausgeht, ist noch ungewiss, jedoch ist der Zeitrahmen für Einigungen begrenzt.

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OrtLuxemburg, Luxemburg
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