EU plant neue Regeln: Schneller Abschieben ohne individuelle Verbindung!

Österreich, Land - Die Europäische Kommission hat bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets erzielt, was am 20. Mai 2025 bekannt gegeben wurde. Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in sichere Drittstaaten. Unter der Leitung von Kommissar Magnus Brunner wurden Vorschläge für eine neue Rückführungsverordnung erarbeitet, die die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beschleunigen soll, wie ots.at berichtet.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen besteht darin, dass eine individuelle Verbindung der betroffenen Personen zu den Drittstaaten nicht zwingend erforderlich sein soll. Die Kommission ermöglicht Abschiebungen in diese Länder, wenn die Personen bereits durch diese Staaten gereist sind. Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, Abkommen mit Drittstaaten abzuschließen, um unkomplizierte Abschiebungen zu ermöglichen. Lukas Mandl, Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, fordert eine schnelle und umfassende Ausarbeitung dieser Abkommen und die aktive Unterstützung durch die Europäische Kommission.
Leichtere Rückführungen für Mitgliedstaaten
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, eine einheitliche Lösung für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Laut zdf.de wurden Rückführungen im vergangenen Jahr im Asyl- und Migrationspaket aufgrund mangelnden Konsenses nicht behandelt. Mit den neuen Mehrheitsverhältnissen wird nun ein erneuter Versuch unternommen, eine Rückführungsverordnung zu etablieren, die besagt, dass abgelehnte Asylbewerber von einem EU-Staat in anderen EU-Staaten anerkannt und dort abgeschoben werden können.
Ein Beispiel verdeutlicht diese Regelung: Ein abgelehnter Asylbewerber in Österreich könnte nicht in Deutschland ein neues Verfahren anstrengen; stattdessen würde Deutschland die Rückführung durchführen und einen finanziellen Ausgleich von Österreich erhalten. 2024 stieg die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland um 22 % im Vergleich zum Vorjahr, während die Zahl der Asylgesuche um ein Drittel fiel. Ein umstrittener Punkt dieser Regelung ist die längere Haftzeit für ausreisepflichtige Personen, die regulär bis zu 12 Monate betragen kann mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Monate.
Kritik und Herausforderungen
Kritiker, wie der Grüne Abgeordnete Erik Marquardt, warnen vor den Gefahren, welche die neue Regelung für geflüchtete Menschen mit sich bringen könnte, da diese ohne Straftat lange in Haft gehalten werden könnten. Zudem wird die Idee von „Return Hubs“ in Drittstaaten diskutiert, um Rückführungszentren zu etablieren. Ungarn und Italien haben solche Zentren gefordert, während Marquardt die Effektivität dieser Maßnahmen in Frage stellt und auf das sogenannte Albanien-Modell verweist, das Asylverfahren im Ausland vorsieht.
Im Jahr 2024 verzeichnete Deutschland über 40.000 ausreisepflichtige Personen. Es wird angestrebt, die intensivere Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu fördern, um diese Rückführung zu erleichtern. Es wird zudem diskutiert, ob Abschiebungen in unsichere Drittstaaten zulässig sind, was bei abgelehnten Asylanträgen besonders kontrovers ist.
Im breiteren Kontext der Migration zeigt sich, dass im Jahr 2023 etwa 89.000 hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeiter eine EU Blue Card erhielten, wobei Deutschland die größte Anzahl ausstellte. Zudem gab es eine erhebliche Zahl an Genehmigungen für Studium und Forschung in der EU, was die Dynamik des Arbeitsmarktes und der Einwanderung verdeutlicht, wie ec.europa.eu berichtet. Die Entwicklungen in der Migrationspolitik stehen also im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Möglichkeiten in der EU.
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Vorfall | Migration |
Ort | Österreich, Land |
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