Abzocke durch SPÖ: Nepp fordert sofortige Tarifänderung für Wiener!

Wien, Österreich - Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp und der FPÖ-Energiesprecher-Stellvertreter Paul Hammerl haben die Praxis der Preisregulierung im Bereich der Fernwärme scharf kritisiert. Insbesondere wenden sie sich gegen die Doppelfunktion von SPÖ-Bürgermeister Ludwig, der sowohl als Eigentümervertreter der Wien Energie als auch für die Fernwärme-Preisregulierung verantwortlich ist. Diese Interessenkonflikte betreffen rund 450.000 Haushalte in Wien, die mit überhöhten Energiepreisen belastet sind. Wie ots berichtet, hat die Wien Energie im Herbst 2022 eine Genehmigung zur Erhöhung des Höchstpreises um 92 % aufgrund gestiegener Gaspreise von der Stadt Wien erhalten.

Trotz der seit Anfang 2023 sinkenden Gas-Großhandelspreise bleibt der amtlich festgelegte Fernwärmepreis in Wien unverändert. Diese Situation wird von der Stadt ab September 2023 mit Rabatten adressiert, was zeigt, dass der Höchstpreis nach Ansicht von Nepp und Hammerl unverhältnismäßig hoch angesetzt ist. Der aktuelle Fernwärmepreis liegt um 38 % über dem Preis in Graz und um 55 % über dem rabattierten Eigenpreis der Wien Energie. Hammerl fordert daher eine unabhängige und transparente Regulierung der Fernwärmepreise.

Behörde unter Druck

Zusätzlich wurden von bundeskartellamt.de Anfang 2023 Verfahren gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger eingeleitet. Der Verdacht besteht, dass diese überhöhte Preissteigerungen zwischen 2021 und 2023 missbräuchlich vorgenommen haben. Bei vier Fernwärmenetzen hat sich der Anfangsverdacht erhärtet, da rechtwidrige Preisanpassungsklauseln zu Ungunsten der Verbraucher verwendet wurden. Die notwendigen Regelungen für eine effektive Kontrolle werden als essentiell angesehen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte die Monopolstellung der Fernwärmeversorger in ihren Netzgebieten, was bedeutet, dass Verbraucher die Anbieter nicht wechseln können. Diese Situation macht die Notwendigkeit einer intensiveren behördlichen Überprüfung insbesondere in Bezug auf die Preisanpassungsklauseln deutlich. Die aktuell adressierten Preissteigerungen übersteigen die gesetzlich zulässigen Grenzen.

Rechtlicher Kontext

Die Problematik der Preisgestaltung und ihrer Regelungen wird durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2019 ergänzt. Hierbei wurde ein fallbearbeitet, in dem die überhöhten Preise eines Fernwärmeversorgungsunternehmens in Sachsen-Anhalt diskutiert wurden. Das OLG Naumburg hatte erkannt, dass der Fernwärmeversorger sich nicht lediglich auf allgemeine Preisvergleiche stützen könne, um Preisverhältnisse zu rechtfertigen. Dies bestätigt die komplexe rechtliche Landschaft, in der Fernwärmeversorger operieren, und verdeutlicht die Notwendigkeit, sachliche und nachvollziehbare Preisdifferenzierungen zu ermöglichen. Diese Informationen wurden auf energie.de bereitgestellt.

Die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung verdeutlichen die Dringlichkeit einer transparenten und fairen Preisgestaltung, um die Verbraucher vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen zu schützen. Die Stimmen der FPÖ und die Aktivitäten des Bundeskartellamts sind nur einige der Anzeichen für ein komplexes Spannungsfeld, das den europäischen Energiemarkt prägt.

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Ort Wien, Österreich
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