Ab Mai mehr Geld für 27.400 Holzarbeiter – So profitieren Sie!
Österreich - Am 22. April 2025 wurde ein neuer Kollektivvertrag für die Holzindustrie nach intensiven Verhandlungen abgeschlossen. Diese Einigung betrifft etwa 27.400 Beschäftigte aus rund 1.300 Betrieben in Österreich. Die erste Gehaltserhöhung soll am 1. Mai 2025 wirksam werden. Laut 5min.at werden die IST-Löhne und -Gehälter um 2,75 % angehoben, wobei die Erhöhung maximal 90 Euro pro Monat beträgt.
Zusätzlich steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen um 2,8 %. Im ersten Lehrjahr sollen gewerbliche Lehrlinge 1.060 Euro und kaufmännische Lehrlinge 1.000 Euro verdienen. Die Gesamtlaufzeit des neuen Kollektivvertrags beträgt zwei Jahre und endet am 30. April 2027.
Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen
Die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) hat am 19. März 2023 eine Lohnerhöhung von 2,85 % für Tischler:innen und Holzgestalter:innen erzielt. Ab dem 1. Mai 2025 profitieren somit 18.500 Beschäftigte von dieser Erhöhung. Besonders hervorzuheben sind die steigenden Mindestlöhne im Kollektivvertrag für Holzgestalter, die stärker angehoben werden. Dies wurde in der Zusammenfassung von gbh-news.at betont.
Die Anpassung umfasst auch Zulagen, Prämien und Taggelder, die um 2,85 % erhöht werden. Die Taggelder werden ebenfalls vereinheitlicht und auf 2,35 Euro pro Stunde angehoben. Eine bedeutende Verbesserung betrifft das Weihnachtsgeld, das auf 4,33 Wochenlöhne erhöht wird, was einem vollen 13. und 14. Monatsgehalt entspricht.
Details zu den Lehrlingseinkommen
Mit dem neuen Kollektivvertrag steigen auch die Lehrlingseinkommen. Für Tischler und Tischlereitechniker sieht die Regelung folgende Beträge im ersten Lehrjahr vor: 890 Euro für das erste, 1.070 Euro für das zweite, 1.260 Euro für das dritte und 1.410 Euro für das vierte Lehrjahr. Für Holzgestalter beträgt das erste Lehrlingseinkommen 850 Euro, während es für das vierte Jahr 1.320 Euro erreicht. Diese Informationen stammen aus der umfassenden Übersicht von wko.at.
Ab dem 1. Mai 2026 wird es eine weitere Erhöhung der Löhne geben, die sich nach der prozentuellen Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Vorjahr richtet. Darüber hinaus haben Lehrlinge, die 18 Jahre alt werden, das Recht, ab dem folgenden Lohnabrechnungszeitraum das Einkommen des dritten Lehrjahres zu erhalten. Diese Maßnahme soll eine faire Entlohnung sicherstellen.
Insgesamt zielt der Kollektivvertrag darauf ab, eine gerechte Entlohnung für Tischler:innen und Holzgestalter:innen zu gewährleisten und den Wirtschaftssektor zu stärken. Der Vorsitzende der Gewerkschaft, Josef Muchitsch, hebt die Bedeutung der Sozialpartnerschaft und den kontinuierlichen Dialog als entscheidende Faktoren für den erfolgreichen Abschluss des Kollektivvertrags hervor.
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