Drohnenabwehr auf See: Übung STINGRAY 2024 sichert maritime Sicherheit!

Drohnenabwehr auf See: Übung STINGRAY 2024 sichert maritime Sicherheit!

Warnemünde, Deutschland - Rostock / Neustadt in Holstein / Hamburg / Berlin (ots)

Die Bundespolizei (BPOL) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der maritimen Sicherheit unternommen. Am 15. und 16. Oktober fand in der Nähe von Warnemünde eine praxisnahe Übung zur Abwehr von Drohnen statt, die Teil der Nationalen Maritimen Sicherheitsübung STINGRAY 2024 ist. Diese Übung zielt darauf ab, neue Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr zu gewinnen, insbesondere angesichts der steigenden Bedrohung durch unbemannte Fluggeräte.

Die zunehmenden Spannungen im internationalen Kontext, insbesondere die Drohnenangriffe der jemenitischen Huthi-Miliz auf Handelsschiffe im Roten Meer, stellen eine ernsthafte Herausforderung für die maritime Sicherheit dar. Diese Angriffe, die meist mittels ferngesteuerter Drohnen mit Sprengsatz erfolgen, erforderten eine Anpassung der Sicherheitsstrategien. Die Übung zielt darauf ab, Lösungen zu finden, um Schiffsbesatzungen effektiv vor solchen Bedrohungen zu schützen.

Wichtigste Ziele der Übung

Die Übung umfasste die Erfassung und Abwehr von Drohnen und die Etablierung von Meldewegen bei drohenden Gefahren. Ein praktischer Ansatz wurde durch das Chartern des Fahrgastschiffs MS BINZ ermöglicht, das von DLR-Drohnen überflogen wurde. Bei diesen Tests sollten verschiedene Szenarien durchgespielt werden, um herauszufinden, wie Besatzungen von Handelsschiffen mieux auf Drohnenangriffe reagieren können.

Die Übung ermöglichte es den Beteiligten, verschiedene Aspekte zu evaluieren, wie etwa windverhältnisse, die Störung des Drohnenanflugs über Funk und die Identifikation der gefährdetsten Bereiche an Bord. Durch diese Tests sollte sichergestellt werden, dass die Schiffsbesatzungen im Ernstfall bestens vorbereitet sind.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden, darunter auch das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst, bringt zusätzlichen fachlichen Input mit sich und verstärkt die Effektivität der Übung. Diese Zusammenarbeit wird durch eine seit 2016 bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH unterstützt, die auf dem ISPS-Code basiert, der nach den Anschlägen vom 11. September eingeführt wurde und die Sicherheitsstandards für den Zugang zu Schiffen und Hafenanlagen festlegt.

Teilnehmer der Übung waren nicht nur die ursprünglich genannten Institutionen, sondern auch Spezialkräfte der Bundespolizei, die ihre Expertise zum Einsatz von Unmanned Aircraft Systems (UAS) und deren Abwehr beisteuerten. Dies zeigt, wie wichtig der Austausch zwischen den Behörden in Zeiten von neuen Bedrohungen ist, um gemeinsam effektive Strategien zu entwickeln.

Insgesamt stellt diese Übung einen bedeutenden Fortschritt in der maritimen Sicherheitsinfrastruktur dar und ist eine direkte Reaktion auf die sich verändernde Bedrohungslage im internationalen Seeverkehr. Mit der Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen wird angestrebt, Handels- und Passagierschiffe vor den zunehmenden Gefahren durch moderne Kriegsführung und Technologien zu schützen.

Für detaillierte Informationen zur Übung und zur Rolle der beteiligten Behörden stehen die Pressestellen der jeweiligen Institutionen zur Verfügung.

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OrtWarnemünde, Deutschland

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