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Wien, Österreich - Am 15. Mai 2025 fand in Wien ein Stalkerprozess gegen eine 36-jährige Frau statt, die beschuldigt wird, einen 39-jährigen Landsmann beharrlich verfolgt zu haben. Dies berichtet vienna.at. Die Anklage umfasst eine Vielzahl von Belästigungen, wobei der Mann angibt, dass die Frau ihn mit Anrufen und WhatsApp-Nachrichten bombardierte und häufig an seinem Arbeitsplatz auftauchte.
Die Frau behauptet, den Mann vor eineinhalb Jahren über TikTok kennengelernt und eine Beziehung mit ihm gehabt zu haben, die jedoch nach zwei Monaten endete. Laut ihrer Aussage besuchte sie ihn, um 2.500 Euro zurückzufordern, die er sich von ihr geliehen hatte. Diese Behauptung wurde durch die Richterin hinterfragt, die darauf hinwies, dass in der Beschuldigteneinvernahme bei der Polizei nichts von diesem Geld gehört worden sei.
Details der Anklage und Opferstatus
Der 39-Jährige bestritt die Beziehung und äußerte, dass die Frau ihm nicht gefalle. Nachdem er ihre Nummer blockierte, versuchte sie dennoch, ihn zu kontaktieren, indem sie Handys von Bekannten und Fremden ausborgte. Zeugen berichteten von ihren übertriebenen Gefühlen, die sogar den Wunsch beinhalteten, Kinder mit ihm zu haben. Der WhatsApp-Chatverlauf offenbarte zudem wüste Beschimpfungen des Mannes, die jedoch die Frau nicht davon abhielten, weiterhin für Kontakt zu sorgen.
Die Richterin entschied, dass allein der Nachrichtenverlauf nicht ausreiche, um ein Urteil zu fällen. Der 39-Jährige wurde aufgefordert, bis zum 21. August Anruflisten und Nachrichten, die er gelöscht hatte, wiederherzustellen. Die Verhandlung selbst wurde bis Mitte August vertagt.
Rechtliche Einordnung von Stalking
Das Verhalten der Beschuldigten wird im österreichischen Strafgesetzbuch als „beharrliche Verfolgung“ definiert, wie es die ra-rauf.at erläutert. Stalking wird als unzumutbare Beeinträchtigung des Lebens des Opfers angesehen und kann unterschiedliche Formen annehmen, darunter das Aufsuchen räumlicher Nähe oder die Kontaktaufnahme über Telekommunikationsmittel.
In Österreich drohen Täter*innen hohe Strafen, die von einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bis hin zu drei Jahren reichen können, wenn längere Tathandlungen vorliegen oder eine Selbstmordgefahr besteht. Die Belastung für das Opfer stellt ein zentrales Kriterium dar, um die Schwere der Taten zu bewerten. Häufig sammeln Opfer Beweismittel wie E-Mails und Nachrichten, um ihre Unterstellungen zu untermauern.
Die Psychologie hinter Stalking ist komplex. Täter erkennen oft nicht die Grenzüberschreitung ihrer Handlungen und verstehen nicht, dass kein Kontakt gewünscht ist. Die Grauzonen zwischen erlaubtem Verhalten und Stalking sind besonders ausgeprägt bei Kontaktversuchen nach einer Trennung. Dies ist ein Problem, das einen ernsten Einfluss auf die psychische Gesundheit der Betroffenen haben kann. Laut opferhilfe-bern.ch kann Stalking als „Psychoterror“ empfunden werden, der die Lebensgestaltung der Betroffenen erheblich einschränkt.
Details | |
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Vorfall | Stalking |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |