Barrierefreiheit im Restaurant: Gericht urteilt gegen Diskriminierung!

Barrierefreiheit im Restaurant: Gericht urteilt gegen Diskriminierung!
Wien, Österreich - Am 21. Mai 2025 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein wegweisendes Urteil verkündet, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Gastronomie thematisiert. Die Klage, unterstützt vom Klagsverband, stellte sich gegen ein renommiertes Drei-Sterne-Restaurant, dessen fehlende Barrierefreiheit gravierende Folgen für Rollstuhlfahrer hatte. Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, unterstrich in diesem Zusammenhang die Dringlichkeit von Barrierefreiheit als ein fundamentales Menschenrecht.
Hans-Jürgen Groß, ein Rollstuhlfahrer und Präsident des ÖZIV-Burgenland, war im Januar 2023 gezwungen, einen Besuch im Restaurant zu canceln, da die WC-Anlagen nicht barrierefrei waren. Der Zugang zu diesen war nur über drei Stufen möglich, eine mobile Rampe oder Haltegriffe fehlten, was die Diskriminierung nicht nur ihn, sondern auch seine Ehefrau, Bianca Groß, betraf. Das Gericht entschied zugunsten der Kläger und sprach Hans-Jürgen Groß einen Schadenersatz von 1.000 Euro, seiner Ehefrau 700 Euro zu.
Rechtskräftiges Urteil und Signalwirkung
Das Urteil stellt klar, dass sowohl Rollstuhlnutzer als auch deren Begleitpersonen das Recht auf Zugang und Teilhabe haben. Es sendet ein starkes Signal für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und bekräftigt, dass Barrierefreiheit kein optionales Zusatzangebot ist, sondern gesetzlich gefordert wird. Das Gericht wies die Revision der Mario Plachutta Ges.m.b.H. zurück, die gegen das Urteil berufen hatte und deren Einwände, unter anderem aufgrund von baulichen Gegebenheiten und Denkmalschutz, abgelehnt wurden.
Bereits im Oktober 2022 beschäftigte sich die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ mit dem Fall zwischen Groß und dem Nobelrestaurant. Das Gericht ordnete an, dass Plachutta seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet gewesen wäre, eine barrierefreie Toilette anzubieten. Das aktuelle Urteil verdeutlicht den Reformbedarf im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, das momentan lediglich Schadenersatz vorsieht, jedoch keine Verpflichtung zur Einrichtung barrierefreier Toiletten auferlegt.
Diskriminierungsschutz und zukünftige Herausforderungen
Um langfristig Diskriminierungen zu verhindern, wurde der Beseitigungsanspruch als notwendig erachtet. Diese Thematik ist Teil eines breiteren Diskurses über den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen, der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgedeckt wird. Dieses Gesetz schützt vor Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen und wurde erstmals im August 2006 in Kraft gesetzt.
Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes wird gefordert, da viele Betroffene Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Die Schaffung und Stärkung von Antidiskriminierungsstellen könnte dazu beitragen, dieses Problem zu ändern, wie auch Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte nahelegen. Parallel sollten derartige strukturelle Verbesserungen auch in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen erfolgen, um ein Umfeld zu schaffen, das allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, zugänglich ist.
Insgesamt zeigt das Urteil des Landesgerichts eine wachsende Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ermutigt Gastronomiebetriebe, dringend benötigte Veränderungen umzusetzen. Diese Entwicklungen sind wichtig für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat.
Für weitere Informationen zu diesem Thema, lesen Sie bitte bei OTS, bmin.info und Institut für Menschenrechte.
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Ort | Wien, Österreich |
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