Führerscheinpflicht: Umtausch bis 19. Januar 2025 nicht verpassen!

Erfahren Sie alles über den verpflichtenden Führerscheinumtausch in Saarbrücken bis zum 19. Januar 2025 und die relevanten Fristen.
Erfahren Sie alles über den verpflichtenden Führerscheinumtausch in Saarbrücken bis zum 19. Januar 2025 und die relevanten Fristen.

Saarbrücken, Deutschland - Die Frist für den Führerscheinumtausch rückt näher: Bürgerinnen und Bürger, geboren nach 1971, müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Dies gilt sowohl für Pkw- als auch für Motorradfahrer. Die Behörde zielt darauf ab, einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in der EU einzuführen. Für Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten unterschiedliche Umtauschfristen, beginnend im Jahr 2026 und endend im Jahr 2033, wie bundesregierung.de berichtet.

Fristen und Regelungen

Die Umtauschpflicht ist gestaffelt: Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, während die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1964 bereits 2022 bzw. 2023 abläuft. Für die Altersgruppen ab 1971 gilt die Frist zum 19. Januar 2025, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Besondere Auflagen bestehen für die Dokumente, die für den Umtausch notwendig sind: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein sind erforderlich. Falls der alte Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift benötigt, die online oder telefonisch beantragt werden kann, berichten die Nachrichten von sr.de.

Die neuen EU-Führerscheine sind anders als ihre Vorgänger nur 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneuert werden, ähnlich wie bei Personalausweisen oder Reisepässen. Bei der Beantragung sind keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich, was den Prozess erheblich erleichtert. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen, jedoch bleibt die Fahrerlaubnis unberührt, daher handelt es sich nicht um eine Straftat. Alles in allem ist der Umtausch eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Gültigkeit und Sicherung von Führerscheinen in der gesamten EU.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Saarbrücken, Deutschland
Quellen