Förderung für E-Krafträder: 1,5 Millionen Euro für die Mobilitätswende!
Förderung für E-Krafträder: 1,5 Millionen Euro für die Mobilitätswende!
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Österreich - Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat am 24. Juni 2025 bekannt gegeben, dass die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge verlängert wird. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf insgesamt 1,5 Millionen Euro. Mobilitätsminister Peter Hanke unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahme, trotz des notwendigen Konsolidierungsbedarfs. Die Förderung soll als ein starkes Signal für die angestrebte Mobilitätswende dienen.
Ab September 2025 können interessierte Antragsteller Förderanträge einreichen, wobei das Programm bis ins Frühjahr 2026 laufen wird. Gefördert werden sowohl E-Kleinkrafträder vom Typ L1e, wie zum Beispiel Mopeds, als auch E-Krafträder vom Typ L3e, zu denen Motorräder zählen. Wichtig ist, dass diese Fahrzeuge nicht auf Radwegen verkehren dürfen.
Förderdetails und Zielgruppen
Die Förderung richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter Privatpersonen, Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze sind gestaffelt: Privatpersonen dürfen maximal 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, während Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 30 % erhalten können. Die verschiedenen Förderbeträge pro Fahrzeugart werden ebenfalls differenziert angeboten:
Fahrzeugklasse | Förderbetrag von Zweiradimporteuren | Förderbetrag vom BMIMI | Gesamtbetrag |
---|---|---|---|
E-Zweirad Klasse L1e | 350 Euro | 600 Euro | 950 Euro |
E-Zweirad Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS) | 500 Euro | 1.200 Euro | 1.700 Euro |
E-Zweirad Klasse L3e > 11 kW (15 PS) | 500 Euro | 1.800 Euro | 2.300 Euro |
Weitere Informationen über den Förderprozess und die Förderrichtlinien werden in den kommenden Monaten bereitgestellt.
Breitere Förderstrategien zur Elektromobilität
Ein entscheidender Punkt ist die Einführung von steuerlichen Begünstigungen für E-Fahrzeuge, einschließlich einer Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 sowie Förderungen für Plug-in-Hybride. Diese Schritte zielen darauf ab, die Transformation des Mobilitätssektors zu beschleunigen und bessere Investitionsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.
Weitere Förderprogramme und Initiativen
Zu den umfassenden Initiativen gehört auch ein Förderprogramm, das sich gezielt mit emissionsfreien Nutzfahrzeugen beschäftigt. Die Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen fördert sowohl leichte als auch schwere Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sowie die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur. Die Umsetzung dieser Projekte erfolgt im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung bestrebt ist, die Elektromobilität nicht nur durch punktuelle Fördermaßnahmen, sondern durch ein umfassendes Maßnahmenpaket voranzutreiben. Blieb zu hoffen, dass sich diese Initiativen nachhaltig auf den Mobilitätssektor auswirken und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
Details | |
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Ort | Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Österreich |
Quellen |
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