Villach schockiert: Verstörende Zeichnungen des Attentäters aufgetaucht!

Nach dem Terroranschlag in Villach wird das psychiatrische Gutachten des Täters aufgrund verstörender Zeichnungen überarbeitet.
Nach dem Terroranschlag in Villach wird das psychiatrische Gutachten des Täters aufgrund verstörender Zeichnungen überarbeitet.

Villach, Österreich - Nach dem tödlichen Terroranschlag in Villach, der am 15. Februar stattfand, zeigen viele Menschen ihre Anteilnahme. Bei dem Angriff tötete ein 23-jähriger Syrer einen 14-Jährigen mit einem Messer und verletzte fünf weitere Personen teilweise schwer. Der Attentäter befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Klagenfurt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen ihn wegen Mordes und fünffachen Mordversuchs als terroristische Straftat. Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die umfassenden Ermittlungen gegen den Attentäter weiterhin laufen und eine Anklage erhoben wird, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Informationen zur Dauer der Ermittlungen bleiben bislang unklar.

In den letzten Wochen gab es im Fall des Attentäters weitere bedeutende Entwicklungen. In einem Deutschbuch des Mannes wurden verstörende Zeichnungen entdeckt, die Kritzeleien von Teufeln und Dämonen zeigen. Diese neuen Unterlagen führten dazu, dass ein bereits erstelltes psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes überarbeitet werden musste. Trotz der Entdeckung der Zeichnungen, die überkritzelt waren, aber wiederhergestellt werden konnten, bestätigte der psychiatrische Gutachter erneut, dass die Zurechnungsfähigkeit des Attentäters zum Tatzeitpunkt nicht in Frage steht. Laut Berichten des Kleine Zeitung ist das Messerattentat nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen, sondern wird als Handeln aus religiöser Überzeugung eingestuft.

Psycho- und Rechtsfragen

Die Anforderungen an psychiatrische Gutachten zur Schuldfähigkeit sind in Deutschland in den §§ 20 und 21 StGB geregelt. Hierbei sind klare Feststellungen zu den Auswirkungen etwaiger psychischer Störungen zum Zeitpunkt der Tat erforderlich. Das Gericht muss die Persönlichkeit sowie die Lebensgeschichte des Angeklagten umfassend würdigen. Ein einfaches Diagnoseverfahren reicht nicht aus, um die Voraussetzungen für eine festgestellte Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB zu belegen, wie Ferner Alsdorf verdeutlicht. Im Fall des Villacher Attentäters stellte sich das Gutachten als fehlerhaft heraus, da wesentliche Mängel in der Bewertung der psychischen Situation des Mannes nicht ausreichend adressiert wurden.

Die Verteidigung hat auf erheblichen Mängel im schriftlichen Gutachten hingewiesen, und das Landgericht konnte weder die Mängel im mündlichen Gutachten bestätigen noch eine plausible Begründung für die geänderte Einschätzung des Sachverständigen geben. Diese grundsätzlichen Bedenken könnten eine erneute Überprüfung der Beweislage notwendig machen, um die Strafbarkeit des Angeklagten klar zu definieren.

Die Ereignisse in Villach und die darauf folgenden rechtlichen sowie psychiatrischen Auseinandersetzungen spiegeln die Komplexität des Falls wider. Auch wenn der Attentäter bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Unschuldsvermutung unterliegt, bleibt die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Fall hoch, insbesondere in Anbetracht der brutalen Geschehnisse und der laufenden Ermittlungen.

Details
Vorfall Terrorismus
Ursache religiöse Überzeugung
Ort Villach, Österreich
Verletzte 5
Festnahmen 1
Quellen