Teure Parkplätze: So schützen Sie Ihr Auto vor Abschleppern!

Linz, Österreich - Parkplatzchaos droht: Besonders während der belebten Weihnachtszeit werden in vielen Städten vermehrt Behindertenparkplätze und andere wichtige Stellplätze zugeparkt. Die Polizei sieht sich gezwungen, die Abschleppdienste zu rufen, um die Fahrzeuge von unberechtigten Nutzern zu entfernen. Laut ORF werden die abgeschleppten Autos direkt zu einem regulären Parkplatz in der Stadt gebracht. Autofahrer, die während des Tages ein falsch geparktes Fahrzeug erwischen, müssen 250 Euro zahlen, während die Kosten nachts auf 299 Euro steigen. Und das ist noch nicht alles – wer bargeldlos bezahlt, kann sich einen kleinen Rabatt sichern!
Doch wie kommt man überhaupt zu einem Behindertenparkausweis? Nur Personen mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis dürfen auf diesen speziellen Parkplätzen parken. Ein allgemeiner Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus. Wer ohne diese Genehmigung parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen, wie tz.de berichtet. Der Ausweis muss gut sichtbar im Auto platziert werden, um die entsprechenden Vorteile zu nutzen. Darüber hinaus dürfen die Parkerleichterungen nur gelten, wenn sich die berechtigte Person im Fahrzeug befindet.
Wer ist berechtigt?
Ein blauer EU-Behindertenparkausweis wird in Deutschland an Personen mit spezifischen Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis vergeben, wie unter anderem „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für Blinde. Dieser Ausweis ist von großer Bedeutung, denn er ermöglicht Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen wichtiger Gebäude zu nutzen. Es gibt zwar auch einen orangefarbenen Parkausweis, jedoch darf mit diesem nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden. Die Anforderungen für beide Ausweisarten sind jedoch klar definiert und müssen unbedingt beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Ort | Linz, Österreich |
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