Notruf-Affäre in Röthis: Polizei ermittelt gegen mutwilligen Fehlalarm!

Unbekannter meldet fälschlicherweise Straftat in Röthis, Polizei ermittelt wegen mutwilligem Fehlalarm. Strafen drohen.
Unbekannter meldet fälschlicherweise Straftat in Röthis, Polizei ermittelt wegen mutwilligem Fehlalarm. Strafen drohen.

Röthis, Österreich - Am Dienstagabend, kurz nach 17 Uhr, ging bei der Polizei ein Notruf aus einer Telefonzelle in Röthis ein. Ein Unbekannter meldete eine angebliche Straftat, die vor Ort verübt worden sein sollte. Daraufhin entsandte die Polizei mehrere Streifen zum Einsatzort, um der Meldung nachzugehen. Bei ihrer Ankunft fanden die Einsatzkräfte jedoch keinerlei Spuren einer Straftat oder betroffene Personen vor. Auch befragte Passanten berichteten von nichts Auffälligem. Die Polizei geht deshalb von einem mutwilligen Fehlalarm aus und kündigte an, den Vorfall strafrechtlich zu verfolgen. Eine Anzeige werde erfolgen, sobald der Anrufer identifiziert werde.

Der Missbrauch von Notrufen ist in Österreich ein ernstzunehmendes Delikt, das gesetzlich geregelt ist. Laut dem Notzeichenmissbrauchsgesetz drohen bei vorsätzlicher falscher Notmeldung eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Diese Regelung soll das ungestörte Funktionieren von Notrufapplikationen sicherstellen und echte Notfälle nicht behindern, wie Fachanwalt berichtet.

Rechtliche Konsequenzen

Der § 145 StGB behandelt den Missbrauch von Notrufen und Notzeichen in Österreich. Er bestraft sowohl das Vortäuschen einer Notsituation als auch den Missbrauch von Notrufnummern. Beispielsweise fallen falsche Bombendrohungen oder Anrufe, die lediglich Informationen wie die Uhrzeit oder den Weg erfragen, in diese Kategorie. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafen bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe für vorsätzlichen Missbrauch.

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland fast 11.000 Verstöße gegen den § 145 StGB erfasst, wobei nur ein geringer Teil diese juristischen Konsequenzen nach sich zog. Missbrauch ist definiert als vorsätzliches und unberechtigtes Verwenden von Notrufnummern ohne echte Notlage. Maßnahmen zur Verhinderung von solchen Vorfällen umfassen unter anderem Aufklärungskampagnen und die Nutzung moderner Technologien zur Identifikation von Anrufern, wie auf RA Kohn erläutert wird.

Gesellschaftliche Herausforderungen

Die Zunahme von Fehlalarmen kann nicht nur zu einer Überlastung der Rettungskräfte führen, sondern auch echte Notfälle gefährden. Es ist daher wichtig, dass Bürger die Bedeutung und die ernsthaften Konsequenzen des Missbrauchs von Notrufsystemen verstehen. Der § 145 StGB ist nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern dient auch dem Schutz der Allgemeinheit, indem er das ungestörte Funktionieren von Notrufeinrichtungen sichert.

Die Ermittlungen im Fall des Fehlalarms in Röthis laufen weiterhin. Es bleibt abzuwarten, ob der Anrufer identifiziert werden kann, sodass entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Details
Vorfall Fehlalarm
Ursache mutwilliger Fehlalarm
Ort Röthis, Österreich
Quellen