Grüne fordern Paragraf 96 abzuschaffen: Frauenrecht auf Selbstbestimmung!
Österreich - Am heutigen Weltgesundheitstag am 6. April 2025 hat Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, eindringlich die Abschaffung von Paragraf 96 des österreichischen Strafgesetzbuches gefordert, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Disoski bezeichnete diesen Paragraphen als ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert, das die Entscheidungsfreiheit von Frauen einschränkt und deren Gesundheit gefährdet. Sie betonte die Kluft zwischen der Reproduktionsfreiheit von Männern und den Hürden, vor denen Frauen stehen. „Es ist an der Zeit, dass wir das Recht jeder Frau, selbst über ihren Körper zu entscheiden, respektieren“, so Disoski.
In Österreich sind Schwangerschaftsabbrüche nur in den ersten drei Monaten straffrei, was in § 97 des Strafgesetzbuches festgehalten ist. Dieser besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, wenn er innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft erfolgt und nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt durchgeführt wird. Es gibt jedoch auch strikte Ausnahmen, wie in Fällen von ernsthaften Gesundheitsrisiken für die Schwangere oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kindes. Dennoch ist kein Arzt verpflichtet, einen Abbruch durchzuführen, es sei denn, dies ist notwendig, um die Schwangere aus einer unmittelbaren Lebensgefahr zu retten.
Reformbedarf und bestehende Hürden
Disoski hebt hervor, dass trotz dieser gesetzlichen Regelungen zahlreiche Hürden existieren, die Frauen den Zugang zu Abtreibungen erschweren. Viele Frauen finden in ihrem Wohnumfeld nicht die notwendige Unterstützung oder die medizinische Versorgung, da öffentliche Spitäler oft keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu kommen hohe Kosten, die eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Die Grünen fordern daher eine grundlegende Reform: Schwangerschaftsabbrüche sollen legal, sicher und kostenlos zugänglich sein.
Mit einem Hinweis auf die vor 50 Jahren erkämpften Fristenlösung machte Disoski deutlich, dass die Gesundheitsversorgung von Frauen nicht den ideologischen Debatten und politischen Machtspielen geopfert werden darf. Ihre Forderung an die Bundesregierung, Paragraf 96 zu streichen, ist ein zentraler Bestandteil dieser Reformbewegung.
Reproduktive Rechte im internationalen Kontext
Die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche ist nicht nur ein lokalpolitisches Thema, sondern steht auch im Kontext globaler Debatten über reproduktive Rechte. Diese Rechte gelten als essentielle Menschenrechte, die durch internationale Konventionen wie die UN-Frauenrechtskonvention und das Kairoer Aktionsprogramm von 1994 gestärkt werden. Die Anerkennung sexueller und reproduktiver Gesundheit als Teil des Rechts auf Gesundheit ist entscheidend für Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit.
In Deutschland hingegen wird der Schwangerschaftsabbruch oft als Konflikt zwischen der werdenden Mutter und dem Embryo dargestellt, was die Selbstbestimmungsrechte der Frauen untergräbt. Hier steht die rechtliche Regelung stark unter dem Einfluss des Schutzes des Embryos, während die Rechte der Schwangeren häufig in den Hintergrund gedrängt werden, was zu einem Versorgungsmangel und einer Tabuisierung des Themas in der Ärzteschaft führt.
Die Grünen appellieren, ähnlich wie internationale Menschenrechtskommissionen, für ein Umdenken in der Öffentlichkeit und eine stärkere Berücksichtigung der reproduktiven Rechte in den rechtlichen Rahmenbedingungen. Zugang zu Informationen über reproduktive Belange sollte uneingeschränkt gewährleistet sein, um Frauen zu empowern und eine gerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Zusammengefasst fordert die österreichische Frauensprecherin deutliche Reformen im Bereich der reproduktiven Gesundheit, um Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit zu stärken und ihnen den rechtlichen Schutz zu bieten, den sie benötigen. Die Zeit drängt, damit Frauen nicht länger unter den bestehenden, veralteten Regelungen leiden müssen.
5min berichtet, dass …
gesundheit.gv.at erläutert, dass …
bpb.de hebt hervor, dass …
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
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