Evelyn T. nach IS-Rückkehr: Nur zwei Jahre auf Bewährung!
Raqqa, Syrien - Die Rückkehr von Evelyn T. aus Syrien hat in Österreich für viel Aufsehen gesorgt. Wie exxpress.at berichtet, wurde die 21-Jährige, die als Teenager freiwillig zum sogenannten Islamischen Staat (IS) reiste, am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt. Die Strafe fiel überraschend mild aus: nur zwei Jahre bedingt und drei Jahre Probezeit, verbunden mit der Auflage, an Psychotherapie und einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Am Tag der Verhandlung wurde sie enthaftet.
Die Umstände ihrer Reise sind ebenso prekär wie ihre Lebensumstände während ihrer Zeit im IS. Evelyn T. geriet mit 14 Jahren in islamistische Kreise und reiste mit 16 Jahren nach Syrien, wo sie in Raqqa lebte, der ehemaligen Hochburg des IS. Dort heiratete sie einen radikalisierten Dschihadisten und gebar 2017 ein Kind. Wie sie selbst berichtete, war das Leben in Raqqa von strengen Vorschriften geprägt; sie musste das Haus vollverschleiert verlassen und hatte keinen Zugang zum Internet. Später floh sie mit ihrem Mann vor dem IS, wurde jedoch in kurdische Gefangenschaft genommen. Im März 2025 kehrte sie schließlich mit ihrem Kind nach Österreich zurück und wurde verhaftet.
Gerichtsurteil und gesellschaftliche Reaktionen
Das Gericht erkannte bei der Urteilsverkündung verschiedene mildernde Umstände an. Hierzu zählen ihr junges Alter zur Tatzeit, ihr reumütiges Geständnis und die Tatsache, dass sie acht Jahre in einem syrischen Gefangenenlager verbrachte. Der Vorsitzende äußerte eine positive Zukunftsprognose hinsichtlich ihrer Rehabilitation und sprach von einer Chance für die Angeklagte, die unter Tränen für diese zweite Chance dankte. Die Verhandlung selbst fand unter strengster Bewachung statt, der Zuschauerraum war voll, allerdings wurde eine Schulklasse abgewiesen.
Im Kontrast zu dieser milden Urteilsfindung steht die Situation des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, der nach einem 15-jährigen Verfahren wegen Untreue beim Buwog-Verkauf eine vierjährige Haftstrafe antreten muss.
Die Herausforderung der Rückkehrer
Evelyn T.s Fall beleuchtet nicht nur die Einzelfallentscheidungen der Justiz sondern auch ein größeres gesellschaftliches Problem. Laut bpb.de sind seit 2012 über 970 Personen aus Deutschland in die Konfliktgebiete in Syrien und im Irak gereist, um für den IS oder andere terroristische Gruppen zu kämpfen oder diese zu unterstützen. Ein Drittel dieser Personen ist mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrt. Sicherheitsbehörden warnen, dass Rückkehrer eine potenzielle langfristige Gefahr darstellen, insbesondere wenn sie ideologisch indoktriniert oder militärisch geschult wurden.
Die militärische Zurückdrängung des IS könnte die Rückkehr von Dschihad-Reisenden nach Europa erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von terroristischen Anschlägen in westlichen Ländern steigern. Diese Problematik erfordert einen intensiven Austausch zwischen europäischen Sicherheitsbehörden, um die innere Sicherheit zu gewährleisten und terroristische Bedrohungen frühzeitig zu erkennen.
Die gesetzlichen Regelungen und der Umgang mit Rückkehrern sind daher zentrale Themen, an denen kontinuierlich gearbeitet werden muss. Die Errichtung von Deradikalisierungsprogrammen und die Förderung von Präventionsmaßnahmen sind notwendig, um die Herausforderungen, die durch Rückkehrer wie Evelyn T. entstehen, langfristig zu bewältigen.
Details | |
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Vorfall | Terrorismus |
Ort | Raqqa, Syrien |
Festnahmen | 1 |
Quellen |