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Zeugen unter Druck: Gericht verhandelt Falschaussagen im Schießfall!

Ein blutiger Vorfall im Nachtlokal „Sender“ in Lustenau sorgt für Aufregung. Im Januar wurden in der Umgebung des Lokals mehrere Schüsse abgegeben, was zu schweren Verletzungen zweier Männer führte. Der mutmaßliche Schütze, Ali Haydar D., wurde erst im Februar in Basel festgenommen. Aufgrund von Falschaussagen von Zeugen konnte die Polizei monatelang nicht auf den Täter schließen. Diese Woche müssen nun insgesamt acht Männer, die die Ermittlungen behindert haben, vor Gericht erscheinen, wie vorarlberg.orf.at berichtete.

Gerichtsverfahren wegen Falschaussagen

Die acht Angeklagten stehen unter dem Vorwurf der falschen Beweisaussage vor der Kriminalpolizei. Sie sollen den Schützen während ihrer Befragungen gedeckt haben. Ein Video von der Tatnacht widerspricht jedoch ihren Angaben und könnte ihre Verurteilung unterstützen. Der Strafrahmen für solche Falschaussagen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Die ersten beiden Zeugen müssen sich am Dienstag verantworten, während die anderen sechs am Freitag vor das Gericht treten müssen.

Die Verantwortung für Falschaussagen vor Gericht ist nicht zu unterschätzen. Laut Gesetz kann eine falsche Aussage mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies gilt insbesondere für Aussagen, die vor einer zuständigen Stelle getroffen werden, wo die Wahrheit essenziell ist. Wer den Verdacht auf andere lenkt oder bewusst falsche Informationen gibt, könnte sich zusätzlich auch der falschen Verdächtigung oder der Strafvereitelung schuldig machen, wie ra-odebralski.de erklärt. Der Fall im Nachtlokal „Sender“ ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie schwerwiegend die rechtlichen Konsequenzen für falsche Aussagen sein können und wie sicher sich die Gerichte bei der Handhabung solcher Delikte sind.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Mord/Totschlag
In welchen Regionen?
Lustenau
Genauer Ort bekannt?
Lustenau, Österreich
Gab es Verletzte?
2 verletzte Personen
Festnahmen
1
Ursache
Falschaussage
Beste Referenz
vorarlberg.orf.at
Weitere Quellen
ra-odebralski.de

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