
Das tschechische Parlament hat kürzlich die Ratifizierung eines grundlegenden Vertrags zwischen dem Staat und der katholischen Kirche beschlossen, was einen entscheidenden Schritt in den Beziehungen zwischen beiden Institutionen darstellt. Diese Entscheidung erfolgte nach der Zustimmung des Senats am 23. Januar. Am Donnerstag stimmten im Abgeordnetenhaus 92 von 152 anwesenden Abgeordneten für den Vertrag, während nur 9 dagegen waren und 51 sich enthielten. Die Zustimmung kam von allen sieben im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, darunter die Regierungskoalition unter Ministerpräsident Petr Fiala. Der Vertrag regelt 16 Artikel, die den rechtlichen Status der Kirche und ihre Tätigkeiten in Tschechien beschreiben, wo bisher kein gültiger Grundlagenvertrag existierte, wie kathpress.at berichtete.
Der Vertrag beinhaltet das Recht der Kirche zur Gründung von Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen sowie Seelsorge in Gefängnissen, Sozialeinrichtungen, Krankenhäusern und bei der Polizei. Besonders hervorzuheben ist der Schutz des Beichtgeheimnisses, was jedoch für Kontroversen sorgt. Kritiker, darunter Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche, warnen, dass unklare Formulierungen im Vertrag das Risiko einer Vertuschung von Vergehen begünstigen könnten. Eine Gruppe von Senatoren plant, den Verfassungsgerichtshof zu konsultieren, bevor der Vertrag durch Präsident Petr Pavel unterzeichnet wird, was wie vaticannews.va berichtete, zu weiteren Debatten führen könnte.
Ministerpräsident Fiala betonte die gebotene Ausgewogenheit des Vertrages und versicherte, dass dieser keine Eigentumsverhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche regeln werde. Auch die katholische Bischofskonferenz äußerte sich positiv zu dem Vertrag, da dies die Religionsfreiheit der Gläubigen und die Freiheit der Kirche stärke. Währenddessen bleibt abzuwarten, wie die Verfassungsrichter auf die vorgebrachten Bedenken reagieren und ob der Vertrag letztlich in Kraft treten kann.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung