Ein schwerwiegender Vorfall innerhalb der österreichischen Polizei wirft Fragen zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz auf. Ein Beamter hatte dienstliche Mittel missbraucht, um private Daten einer Kollegin zu erlangen. Dieser Fall, der in den letzten Tagen viel Aufmerksamkeit auf sich zog, erregte nicht nur durch die fragwürdigen Handlungen des Polizisten, sondern auch durch die verletzten Rechte der betroffenen Beamtin Interesse.
Der Polizist hatte sich unerlaubt Zugang zu ihrem privaten Spind verschafft, indem er einen Reserveschlüssel aus der Kommandantenkanzlei nutzte. In einem Akt des Missbrauchs entnahm er eine Festplatte, die intime Fotos der Kollegin enthielt. Diese war zu diesem Zeitpunkt in Scheidung und hatte niemandem von den Fotos erzählt. Der Beamte sah sich gezwungen, die Dateien auf seinem dienstlichen Auswertungscomputer zwischen 9:32 Uhr und 9:40 Uhr anzusehen, was durch automatische Protokollierung aufgedeckt wurde.
Konsequenzen für das Fehlverhalten
Vor der Bundesdisziplinarbehörde gestand der Beamte, sein Verhalten sei eine „große Dummheit“ gewesen. Sein Interesse an den Fotos schilderte er als „neugierig“. Die Behörde wertete das Verhalten als schwerwiegenden Vertrauensbruch und sprach von „krimineller Energie“, die die Menschenwürde der Kollegin verletzt habe. Das Urteil umfasste Verstöße gegen mehrere Paragrafen des Beamten-Dienstrechts und endete mit einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Zudem wurde der Beamte gewarnt, dass weitere Verstöße zur Kündigung seines Arbeitsplatzes führen könnten.
Dieser Vorfall steht im krassen Gegensatz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der professionellen Praxis von Polizeibeamten vorherrschen. Laut einem Buch, das sich mit den Persönlichkeitsrechten von Polizeibeamten beschäftigt, müssen diese im Spannungsfeld zwischen ihren persönlichen Rechten und ihrer Funktion als Staatsrepräsentanten agieren. Themen wie Datenschutz und das Recht auf das eigene Bild werden dabei ausführlich behandelt. Der Dienstherr darf die Grundrechte der Beamten nicht willkürlich einschränken, was in diesem Fall klar missachtet wurde.
Rechtlicher Hintergrund und Datenschutz
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft trat, hat das Verhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten von Beamten und den Anforderungen des Polizeiberufs neu definiert. Die Richtlinie regelt die rechtmäßige Verarbeitung von Daten durch Strafverfolgungsbehörden und stellt sicher, dass Daten nur für festgelegte, rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die Protokollierung von Zugriffsversuchen wird vorgeschrieben, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten, wie eur-lex.europa.eu darstellt.
Die vorliegende Situation zeigt, wie wichtig es ist, dass sowohl die Rechte der Beamten als auch die ihrer Kollegen im Polizeidienst gewahrt werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um einen Missbrauch wie in diesem Fall zu verhindern. Die Verantwortung liegt bei den Dienststellen, sicherzustellen, dass jeder Zugriff auf personenbezogene Daten gerechtfertigt und reglementiert ist.