Hundebiss am Badesee: Elfjähriger Junge verletzt, Besitzer angezeigt!

Hundebiss am Badesee: Elfjähriger Junge verletzt, Besitzer angezeigt!

Pleschinger See, Steyregg, Österreich - Am Sonntag, dem 21. Juli 2025, wurde ein elfjähriger Junge am Pleschinger See in Steyregg, Bezirk Urfahr-Umgebung, von einem Hund angegriffen und verletzt. Der Vorfall ereignete sich, als der Junge unterwegs war, um bei einem Brunnen Wasser zu holen. Der Hund war ohne Leine und Maulkorb und somit in direktem Verstoß gegen das am Badesee geltende generelle Hundeverbot, das während der Sommermonate besteht. Der 21-jährige Hundebesitzer, der sich während des Vorfalls mit Freunden auf der Liegewiese aufhielt, wird nun von der Polizei angezeigt, da seine Nachlässigkeit zu den Verletzungen des Jungen führte.

Der Junge erlitt bei dem Angriff Verletzungen an der Hand und am Oberschenkel. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde er in das Kepler Uniklinikum gebracht, wo er ambulant behandelt wurde. Der Vorfall hat bei den Anwohnern und vielen Badegästen Besorgnis ausgelöst und die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit Hunden an öffentlichen Plätzen erneut entfacht.

Sicherheit von Hunden im öffentlichen Raum

Die rechtlichen Aspekte des Halten und Führens von Hunden sind durch die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) reglementiert, die am 22. Januar 2003 erlassen und zuletzt am 30. November 2022 geändert wurde. Gemäß § 1 Absatz 1 der HundeVO besteht ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme beim Halten und Führen von Hunden. Dies umfasst unter anderem die Regelung, dass Hunde außerhalb von eingefriedeten Besitztümern nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen, wobei Verstöße gegen diese Regelung mit Bußgeldern geahndet werden.

Besonders gefährliche Hunde, die in § 2 Absatz 1 der HundeVO aufgeführt sind, dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde gehalten werden. Zu diesen gefährlichen Hunden gehören spezifische Rassen, sowie deren Kreuzungen und Hunde, die in der Vergangenheit Menschen gebissen oder gefährlich angesprungen haben. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist der Nachweis von Sachkunde und einer positiven Wesensprüfung erforderlich, die durch örtliche Behörden überprüft werden müssen.

Der aktuelle Vorfall am Pleschinger See wirkt sich somit nicht nur auf die betroffene Familie aus, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Einhaltung der bestehenden Vorschriften zum Umgang mit Hunden auf. Die regelmäßige Kontrolle und Durchsetzung der HundeVO durch die zuständigen Behörden wird dabei als essenziell angesehen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

In Anbetracht der Berichterstattung über diesen Vorfall ist es für Hundehalter unerlässlich, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die mit dem Halten eines Hundes einhergeht. Wie vienna.at berichtet, muss die Sicherheit aller Badegäste gewahrt bleiben, weshalb ein generelles Bewusstsein für die geltenden Regeln notwendig ist. Zukünftige Vorfälle könnten erst durch anhaltende Aufklärung und konsequente Kontrolle vermieden werden.

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OrtPleschinger See, Steyregg, Österreich
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