Großfahndung in Spanien: Kleiner Oliver nach Entführung vermisst!
In Spanien wird eine britische Mutter gesucht, die ihren Sohn Oliver entführt haben soll. Polizei ermittelt im Fall.

Großfahndung in Spanien: Kleiner Oliver nach Entführung vermisst!
In Spanien wird zurzeit ein britischer Dreijähriger namens Oliver P. vermisst, und die Polizei hat eine Großfahndung eingeleitet. Der Junge wurde zuletzt am Freitag, dem 4. Juli, in Marbella gesehen. Der Vater meldete das Kind als vermisst, nachdem er feststellte, dass die Mutter, eine Russin, möglicherweise plant, Spanien zu verlassen und Oliver nach Russland zu bringen. Die Polizei behandelt den Fall als „elterliche Entführung“, und es ist unklar, ob gegen die Mutter ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, wie oe24 berichtet.
Oliver P. ist etwa 2,7 Fuß (ca. 82 Zentimeter) groß, wiegt rund 33 Pfund (14,97 Kilogramm) und hat blonde Haare. Details zu den Sorge- oder Besuchsregelungen zwischen den getrennten Eltern wurden von den Ermittlern bisher nicht offengelegt. Ein Gericht hatte der Mutter bereits untersagt, Oliver aus Spanien mitzunehmen, was die Situation zusätzlichen Brisanz verleiht.
Rechtlicher Hintergrund
Falls die Mutter tatsächlich nach Russland geflohen ist, könnte der Fall internationale Dimensionen annehmen. In der Europäischen Union unterliegen grenzüberschreitende Kindesentführungen den Bestimmungen des Haager Übereinkommens von 1980. Dieses zielt darauf ab, die sofortige Rückgabe widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder sicherzustellen und behandelt das Sorgerecht sowie das Recht zum persönlichen Umgang in Vertragsstaaten. Laut Europarl759359) zeigen Untersuchungen, dass die negativen Auswirkungen solcher Entführungen das Leben der Betroffenen langfristig beeinträchtigen können.
Die Brüssel-IIb-Verordnung, die für die meisten EU-Staaten gilt, verspricht, schnell auf Entführungen zu reagieren, jedoch ist Dänemark von dieser Regelung ausgenommen. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das am 25. Oktober 1980 unterzeichnet und am 1. Dezember 1983 in Kraft trat, könnte der Schlüssel zur Rückführung von Oliver P. sein. Es bestimmt, dass Anträge auf Rückgabe innerhalb eines Jahres nach der widerrechtlichen Verbringung eingereicht werden müssen, es sei denn, das Kind hat sich in der neuen Umgebung eingelebt, wie auf der Seite des HCCH festgehalten.
Die Rolle der Zentralen Behörden
Ein wesentliches Element des Haager Übereinkommens ist die Festlegung zentraler Behörden, die die Rückgabe von Kindern fördern sollen. Jede Vertragspartei des Übereinkommens ernennt eine zentrale Behörde, die Anträge auf Rückgabe entgegennehmen und dafür zuständig ist, notwendige Schritte einzuleiten. Dies könnte bei der Klärung der Situation von Oliver P. von Bedeutung sein, insbesondere wenn es darum geht, eine Rückkehr nach Spanien zu organisieren.
In der Zwischenzeit bleibt die Fahndung nach Oliver und seiner Mutter weiterhin aktiv. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden sowohl in Spanien als auch auf internationaler Ebene auf diesen dramatischen Fall reagieren werden.