Ein dramatischer Fußgängerunfall ereignete sich, als ein 58-jähriger Mann in Feldbach die Straße überqueren wollte und von einem Autofahrer erfasst wurde. Der Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne nach dem Verletzten zu sehen. Dank detaillierter Zeugenaussagen konnte der Fahrer schnell ermittelt werden. Der Alkomat-Test ergab, dass er mit 1,66 Promille Alkohol im Blut unterwegs war, wie die Polizei am Freitag berichtete. Der verletzte Fußgänger wurde ins LKH Feldbach eingeliefert, wo ebenfalls eine Alkoholisierung festgestellt wurde.
Verkehrsregeln auf Parkplätzen
Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die oft missverstandenen Verkehrsregeln, die auf Parkplätzen gelten. Obwohl viele glauben, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finde auf Parkplätzen keine Anwendung, ist dies nicht ganz richtig. Sie gilt für öffentliche Parkplätze und Parkhäuser, dennoch ist das Verhalten dort oftmals anders geregelt. Insbesondere die bekannte Regel „rechts vor links“ zählt nur für Kreuzungen und Einmündungen, nicht jedoch für Parkplätze, es sei denn, es gibt deutlich markierte Fahrspuren, wie bussgeldkatalog.org erklärt. Auf Parkplätzen müssen Autofahrer grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten – meist wird empfohlen, nicht schneller als 10 km/h zu fahren, um Fußgänger und ausparkende Fahrzeuge nicht zu gefährden.
Darüber hinaus gilt die Grundregel der StVO, jederzeit Vorsicht und Rücksichtnahme zu zeigen. Parken sollte stets platzsparend erfolgen, da jegliches unsachgemäßes Parken, insbesondere in Markierungen, zu Bußgeldern führen kann, wenn der Parkplatz öffentlich ist. Für den Vorfall in Feldbach ist es entscheidend, ob der verantwortliche Fahrer sich an diese Verkehrsregeln gehalten hat, auch wenn es nicht bewiesen ist, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Parkplatz oder der Straße war.
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