Drogenfahrt auf der A2: Lebensgefährliche Tour endet im Chaos!
Am 2. Juli 2025 beschädigte ein Autofahrer auf der A2 in Krumpendorf sein Fahrzeug schwer, möglicherweise unter Drogen.

Drogenfahrt auf der A2: Lebensgefährliche Tour endet im Chaos!
Am 2. Juli 2025, um 12:35 Uhr, wurden mehrere Fahrzeuglenker auf der A2 Südautobahn im Gemeindegebiet Krumpendorf auf einen stark beschädigten Pkw aufmerksam. Unmittelbar nach dem Vorfall meldeten die Zeugen, dass das Fahrzeug in Fahrtrichtung Wien unterwegs war. Der Wagen hatte die rechte Betonleitwand berührt und ein Verkehrsschild beschädigt, setzte jedoch seine Fahrt in Richtung Klagenfurt-Stadt fort. Die Polizei entdeckte das Auto kurz vor der Abfahrt Klagenfurt-MiniMundus am Pannenstreifen. Der Pkw wies ein ausgerissenes Vorderrad auf.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 29-jährige Lenker keinen Führerschein mitführte. Ein Alkotest ergab ein negatives Ergebnis, jedoch deuten mehrere Symptome auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Suchtmittel hin. Der Fahrzeuglenker verweigerte die angeordnete ärztliche Untersuchung, was zu mehreren Anzeigen nach dem Führerscheingesetz und dem Kraftfahrgesetz führte. Da der Führerschein nicht vorgelegt werden konnte, konnte die Polizei diesen nicht abnehmen.
Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr
Drogenkonsum stellt eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss illegaler Drogen, wie Cannabis, Heroin oder Kokain, gilt als Ordnungswidrigkeit, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Die Bußgelder können dabei bis zu 1.500 Euro betragen. In schwerwiegenden Fällen, etwa bei Gefährdung anderer oder Verkehrsunfällen, drohen Strafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafen gemäß § 316 StGB und § 315c StGB. Laut ADAC ist selbst der Nachweis kleinster Mengen von Drogen im Blut verboten.
Zusätzlich kann der Konsum von Drogen die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Insbesondere die Kombination von Drogen und Alkohol erhöht die Gefahren im Straßenverkehr. Neueste Regelungen, die ab dem 22. August 2024 in Kraft treten, legen den Grenzwert für THC im Blutserum bei 3,5 ng/ml für Erwachsene fest, während Fahranfänger und unter 21-Jährige ein absolutes Verbot bei 1 ng/ml auferlegt bekommen. Die Kosten für die Ergreifung von Maßnahmen nach Drogenfahrt können 5.000 bis 7.000 Euro umfassen und beinhalten Anwalts- und Verfahrenskosten.
Aufruf zur Prävention und Kontrolle
Die Polizei und der ADAC fordern verstärkte Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr, um Drogenfahrten zu reduzieren. Bereits bei einer einfachen Verkehrskontrolle können Drogen über Vortestgeräte im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden. Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen stehen, müssen mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter mögliche Entzüge der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und die Verpflichtung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach einer Drogenfahrt.