Am 15. Jänner 2026, gegen 18:25 Uhr, ereignete sich auf der B174 Egger-Lienz-Straße, Höhe der Kreuzung zur Innerkoflerstraße, ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 33-jähriger Fahrer prallte ungebremst in das Heck eines verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeugs, das von einem 35-Jährigen gesteuert wurde. Der Aufprall führte zu leichten Verletzungen des 35-jährigen Fahrers.
Bei der anschließenden Untersuchung stellte sich heraus, dass der 33-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest fiel positiv aus, und es besteht der Verdacht auf eine zusätzlich Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Der Verdächtige wurde daraufhin dem polizeiärztlichen Dienst vorgeführt, wo die Untersuchung die Beeinträchtigung durch Suchtgift bestätigte.
Rechtliche Konsequenzen und Führerscheinentzug
Unfälle, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr verursacht werden, ziehen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich. Wie bussgeld-info.de erläutert, zählt das Fahren unter Alkoholeinfluss zu den schwersten Verkehrsdelikten in Deutschland, da es die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet. In diesem Fall wurde dem 33-Jährigen der Führerschein direkt an der Unfallstelle abgenommen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann unabhängig von einem strafrechtlichen Verfahren erfolgen, wie kanzlei-heskamp.de darlegt. Dies kann bereits bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit geschehen. Auch der politische und rechtliche Rahmen sieht vor, dass bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ bereits der Straftatbestand einer relativen Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Bei einer BAK ab 1,1 ‰ ist die Fahruntüchtigkeit absolut und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Folgen für den betroffenen Fahrer
Die Polizei hat mehrere Anzeigen gegen den 33-jährigen mutmaßlichen Unfallverursacher erstattet, die nun von den zuständigen Behörden bearbeitet werden. Es bleibt abzuwarten, ob gegen den Fahrer auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, die in solchen Fällen oft notwendig ist, insbesondere bei bestimmten Promillegrenzen oder bei wiederholten Alkoholverstöße.
Fahrer, die sich unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr bewegen, riskieren nicht nur ihren Führerschein, sondern auch die Sicherheit anderer. Dies ist besonders bedauerlich, da Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit unterschiedliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, die von den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung genau definiert sind, wie kanzlei-heskamp.de beschreibt.