Im österreichischen Nationalrat wurden kürzlich eine Reihe von Änderungen im Berufsrecht für Notare und Rechtsanwälte beschlossen. Die Novelle wurde auf Anregung der Berufsstände der Notare und Rechtsanwälte erarbeitet und bringt einige technische Verbesserungen mit sich. FPÖ-Justizsprecher und selbst Notar, Harald Stefan, äußerte sich positiv über das neue Gesetzespaket.
Bisher war es entscheidend für die Ernennung zum Notar, wie lange man bereits in diesem Beruf tätig war. In der Praxis spielten jedoch auch das Engagement in der Kammer und andere Qualifikationen eine Rolle. Mit der neuen Novelle werden diese Aspekte nun auch rechtlich verankert. Das neue Berufsrecht ermöglicht zudem eine flexiblere Zusammenarbeit zwischen den Notariaten. Außerdem wurden Belehrungspflichten klarer definiert und es ist nun auch möglich, Dolmetscher digital hinzuzuziehen.
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan betonte, dass die Gesetzesänderung in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgruppen erarbeitet wurde und daher praxisrelevant ist. Sowohl als Justizsprecher seiner Partei als auch als Notar freut er sich darüber, dass die Berufe der Rechtspflege nun fit für die Zukunft gemacht wurden.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass eine ganze Reihe von Änderungen im Berufsrecht der Notare und Rechtsanwälte beschlossen wurden. Die Novelle wurde auf Anregung der Berufsstände erstellt und umfasst technische Verbesserungen sowie klare Regelungen zu Belehrungspflichten und der Hinzuziehung digitaler Dolmetscher.