PolitikWirtschaft

Wohnbauförderung: Erhöhung der Einkommensgrenzen, aber keine Abgeltung der Inflation

Diese Woche wurde der Entwurf für die Novelle der oberösterreichischen Einkommensgrenzen-Verordnung in Begutachtung geschickt. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, die Einkommensgrenzen, die für den Bezug der Wohnbauförderung in Oberösterreich berechtigen, ab dem 1. April 2024 zu erhöhen. Die letzten Anpassungen der Einkommensgrenzen fanden im Jahr 2012 statt, also vor zwölf Jahren. In diesem Zeitraum ist die Inflation um knapp 32 Prozent angestiegen, wobei der Baukostenindex sogar noch höher als die Inflation ist.

Laut Berechnungen der Arbeiterkammer liegen die vorgeschlagenen Anpassungen der relevanten Grenzbeträge durch das Land Oberösterreich unterhalb der tatsächlichen Inflation. AK-Präsident Andreas Stangl begrüßt zwar die Erhöhung der Einkommensgrenzen, kritisiert jedoch, dass nicht einmal die Inflation abgegolten wird. Er fordert außerdem eine Erhöhung der Fördersummen sowie die Einführung einer automatischen Indexierung der Beträge. Zudem wird auch die Wiedereinführung der Zweckwidmung auf Bundesebene nicht angegangen.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung in Oberösterreich aufgeführt, sowie die vorgeschlagenen Anpassungen:

Kurze Werbeeinblendung

Tabelle: Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung in Oberösterreich

Einkommensgrenze (aktuell) Einkommensgrenze (vorgeschlagen ab 1. April 2024)
Single €30.000
Single mit Kind €35.000
Paar €45.000
Familie €55.000

Es ist zu erwähnen, dass die aktuellen Einkommensgrenzen seit 2012 unverändert sind und die vorgeschlagenen Änderungen nicht ausreichen, um die gestiegene Inflation auszugleichen. Die Einkommensgrenzen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Wohnbauförderung und haben direkte Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung, die von der oberösterreichischen Landesregierung gewährt wird.

Historisch gesehen ist die Wohnbauförderung in Österreich ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Bevölkerung beim Bau, Erwerb oder der Sanierung von Wohnungen. Die Förderungen wurden erstmals in den 1920er Jahren eingeführt und haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnbaupolitik in Österreich und dienen dazu, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen.

Die vorgeschlagene Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung in Oberösterreich ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Kostensteigerungen auszugleichen. Es bleibt abzuwarten, wie der Entwurf der Novelle der Einkommensgrenzen-Verordnung weiterhin diskutiert und möglicherweise angepasst wird, um den aktuellen Herausforderungen im Wohnbau gerecht zu werden. Die Arbeiterkammer und andere Interessengruppen werden sicherlich weiterhin darauf drängen, dass eine adäquate Anpassung der Einkommensgrenzen erfolgt, um sicherzustellen, dass die Wohnbauförderung den Bedürfnissen der oberösterreichischen Bevölkerung gerecht wird.



Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich / ots

Quelle/Referenz
ots.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"