Wien und Kärnten haben einen Vorstoß unternommen, um eine gemeinsame Neubewertung der EU-Renaturierungs-Verordnung durch die Bundesländer zu erreichen. Der Wiener Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky betonte, dass Wien die Verordnung immer positiv gesehen habe, da die Stadt bereits in vielerlei Hinsicht gezeigt habe, wie Arten- und Lebensraumschutz erfolgreich umgesetzt werden könne. Czernohorszky unterstützt daher den Vorschlag von Bürgermeister Michael Ludwig und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser.
Die beiden Länder haben die Vorsitzende der LH-Konferenz gebeten, eine Sitzung einzuberufen, um die Sache gemeinsam neu zu bewerten. Konkret soll dabei geprüft werden, ob die Länder dem vorliegenden Vorschlag zustimmen können, vorausgesetzt der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Biodiversitätskrise, also der weltweite Rückgang der Artenvielfalt, stellt neben der Klimakrise eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte dar. In Europa ist bereits ein Fünftel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Wien hat diese Dringlichkeit erkannt und nimmt eine Vorreiterrolle beim Biodiversitäts- und Lebensraumschutz ein. Beispiele dafür sind die Wiener Wald- und Wiesen-Charta, der Ausbau der Grünräume und das Projekt „Park der Artenvielfalt“ im 22. Bezirk. Czernohorszky möchte daher ein österreichweites Bekenntnis zu den EU-Zielen beim Arten- und Lebensraumschutz erreichen und wird dafür Überzeugungsarbeit leisten.
Die EU-Renaturierungs-Verordnung hat in den letzten Monaten wesentliche Veränderungen und Entschärfungen erfahren. Die Zielsetzungen gelten nun EU-weit, und die Mitgliedstaaten können ihren Beitrag an die eigenen Gegebenheiten anpassen. Natura 2000-Gebiete werden bei der Wiederherstellung von Ökosystemen priorisiert, was den Bundesländern Erleichterungen bringt, da bereits jetzt Maßnahmen in diesen Gebieten umgesetzt werden. Für die Neu- oder Wiederetablierung von Lebensräumen werden nur dort zusätzliche Flächen benötigt, wo es notwendig ist, um einen guten Zustand zu erreichen. Lebensraumtypen, die weit verbreitet sind, können von der Wiederherstellung ausgenommen werden, um Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil bestimmter Lebensräume nicht zu benachteiligen. Das Verschlechterungsverbot gilt nun nur noch für erhebliche Verschlechterungen von wiederhergestellten Flächen. Es gibt auch mehr Flexibilität bei der Wiederherstellung von städtischen Ökosystemen. Die Einführung freiwilliger Indikatoren ermöglicht einen größeren Spielraum bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung für landwirtschaftliche und Waldökosysteme. Zudem wird klargestellt, dass die Wiederherstellung von Mooren keine Verpflichtung für Landwirte darstellt, sondern Anreize geschaffen werden sollen. Die Verordnung berücksichtigt auch die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in Europa.
Für die Finanzierung der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung sind zusätzliche Mittel erforderlich, die von der EU und dem Bund bereitgestellt werden müssen. Daher ist in der Verordnung vorgesehen, dass bei der Erstellung der Nationalen Wiederherstellungspläne eine Bedarfseinschätzung abgegeben wird, um dies im nächsten EU-Budgetrahmen zu berücksichtigen.
Abschließend fordert Czernohorszky den Bund auf, ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bereitzustellen.
Quelle: Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM) / ots