In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung des Leerstands von Wohnraum hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg die Wiedervermietungsprämie erweitert. Dies bietet den Kommunen ab sofort die Möglichkeit, zusätzliche Prämien in Höhe von jeweils 500 Euro zu gewinnen, wenn sie Programme zur Reaktivierung leerstehender Wohnungen implementieren. Ministerin Nicole Razavi erläuterte am 15. Oktober 2024 in Stuttgart, dass die Prämie ermutigende Ergebnisse zeigt, da immer mehr Städte ein aktives Leerstandsmanagement verfolgen und damit Eigenverantwortung für die Wohnraumsituation übernehmen.
Die Wiedervermietungsprämie, die bereits im Juli 2020 eingeführt wurde, ermöglicht es Kommunen, eine finanzielle Unterstützung für die Wiedervermietung von länger leerstehenden Wohnungen zu erhalten. Das Land erstattet für jede reaktivierte Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten, wobei die Höchstgrenze bei 2.000 Euro liegt. Diese Anzahlungen sind an die Bedingung gekoppelt, dass die Wohnung zuvor mindestens sechs Monate ungenutzt war. Das kürzlich eingeführte Erfolgsbonus von 500 Euro ist ein Anreiz zur Schaffung und Anwendung eigener Förderprogramme zur Aktivierung des Leerstands, ein Schritt, der ab dem 15. Oktober 2024 wirksam ist.
Neues Vorgehen der Kommunen
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt der aktualisierten prämienbasierten Regelung ist die Möglichkeit für Kommunen, selbst als Mieter aufzutreten. Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass einige Städte den Leerstand angehen, indem sie selbst leerstehende Objekte anmieten. Dieser Ansatz wird nun ebenfalls gefördert, was Ministerin Razavi als eine willkommene und innovative Maßnahme ansieht.
Die Einführung dieser Prämie hat bereits spürbare Erfolge gezeigt: Seit dem Start im Juli 2020 sind insgesamt 525 Wohnungen wieder auf den Wohnungsmarkt gelangt. Allein im Jahr 2024 wurden bis Ende September 93 Anträge bewilligt. Ministerin Razavi bezeichnete die Prämie als einen kleinen, aber effektiven Anreiz, der dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Problematik des Leerstands zu schärfen und den entscheidenden Impuls zur Wiedervermietung zu geben. „Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise zurückgewinnen, denn jede Wohnung zählt“, betonte sie.
Ein Teil der Wohnraumoffensive BW
Die Wiedervermietungsprämie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenkatalogs unter dem Namen Kompetenzzentrum Wohnen BW und ist eine der zentralen Komponenten der Wohnraumoffensive BW. Dies umfasst auch andere kreative Maßnahmen wie den kommunalen Grundstücksfonds und das Projekt „Patenschaft Innovativ Wohnen BW“. Anlaufstelle für die Kommunen ist die Landsiedlung Baden-Württemberg, die die Umsetzung der Prämien und Programme verantwortet.
Die aktuelle Entwicklung betrifft all jene, die auf der Suche nach Wohnraum sind oder sich für die Verbesserung der Wohnsituation in Baden-Württemberg einsetzen. Das Ministerium setzt mit diesen Maßnahmen auf ein Partizipationskonzept, das Kommunen motiviert und zugleich den Anreiz zur Schaffung neuen Wohnraums steigert. Damit wird ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und zugänglicheren Wohnraumversorgung in einer der wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands unternommen, berichtet www.baden-wuerttemberg.de.