Politik

Wer darf wählen und wer nicht? Alles rund um das österreichische Wahlrecht

Wer darf wählen, wer nicht – und wer wurde vom Wahlrecht ausgeschlossen?

Am 29. September steht in Österreich die Nationalratswahl an, bei der rund 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt sind. Doch wer darf eigentlich wählen und wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?

Wer ist wahlberechtigt?

In Österreich darf jeder, der am Wahltag 16 Jahre alt oder älter ist, seine Stimme abgeben. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern, die ein Mindestalter von 18 Jahren haben, senkte Österreich 2007 als erstes Land Europas das Wahlalter auf 16 Jahre. Damit sollen junge Menschen in die politische Entscheidungsfindung eingebunden werden und ihre Interessen besser vertreten werden. Außerdem sollen so die Anliegen einer jüngeren Bevölkerungsgruppe berücksichtigt werden.

Das Wahlrecht steht allen österreichischen Staatsbürgern im Wahlalter zu, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland leben. Die Staatsbürgerschaft muss bereits am Stichtag, dem 9. Juli, vorliegen. Auslandsösterreicher müssen sich in die Wählerevidenz einschreiben und eine Wahlkarte beantragen, um an den Wahlen teilnehmen zu können.

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Wer darf nicht wählen?

Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind von der Wahl ausgeschlossen. Statistiken zeigen, dass etwa 1,49 Millionen Personen im Wahlalter mit einer anderen Staatsbürgerschaft in Österreich leben. Insgesamt machen sie fast ein Fünftel der Bevölkerung ab 16 Jahren aus. Eine große Anzahl dieser Personen kommt aus anderen EU-Ländern, vor allem aus den Grenzregionen und großen Städten wie Wien und Graz. Der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten liegt hier besonders hoch.

Zusätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 sowie Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, nicht wählen.

Wer darf gewählt werden?

Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich als Kandidat aufstellen zu lassen, steht nur österreichischen Staatsbürgern zu, die mindestens 18 Jahre alt sind. Vor 2007 lag das Mindestalter für Kandidaten sogar bei 19 Jahren. Die USA verlangen beispielsweise ein Mindestalter von 25 Jahren für das Repräsentantenhaus und 30 Jahren für den Senat.

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In Österreich sind trotz der Möglichkeit sehr junge Abgeordnete eine Seltenheit. Nur ein Abgeordneter im Nationalrat ist unter 30 Jahre alt, während das Durchschnittsalter der Abgeordneten knapp 52 Jahre beträgt.

Die Nationalratswahl in Österreich ist somit ein wichtiger demokratischer Prozess, der die politische Teilhabe und Mitsprache der Bevölkerung sicherstellt.

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