Ein Sturm zieht auf im Landkreis Stade: Waffenbesitzer stehen vor einem massiven Problem! Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sind zum Stillstand gekommen. Der Grund? Ein neu verabschiedetes Waffengesetz, das die Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt vorschreibt, aber das genaue Prozedere bleibt im Dunkeln. Die Waffenbehörde ist handlungsunfähig, und das hat weitreichende Folgen für alle, die auf eine Genehmigung warten.
Am 1. November trat das neue Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft, das auch das Waffengesetz betrifft. Doch die Umsetzung ist alles andere als klar! Wie sollen die Anfragen der kommunalen Waffenbehörden, die in Niedersachsen von den Landkreisen bearbeitet werden, von Polizei und Zoll behandelt werden? Diese Fragen sind noch ungeklärt, und das führt zu einem Stillstand bei den Anträgen. Die Behörden in Stade müssen nun die Anträge, die bis zum 31. Oktober eingereicht wurden, auf Eis legen, bis eine Lösung gefunden wird.
Behörden im Stillstand
Die Konsequenzen sind dramatisch: Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die für den Kauf von Waffen unerlässlich sind, können derzeit nicht bearbeitet werden. Dies betrifft insbesondere Jäger und Sportschützen, die auf die Genehmigungen angewiesen sind. Auch jagdrechtliche Anträge müssen vorerst zurückgestellt werden, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium anordnet. Die Unsicherheit bleibt: Wann wird es eine Lösung auf Bundesebene geben? Die Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium stehen noch aus, und die Waffenbesitzer bangen um ihre Rechte.
Die Situation ist angespannt, und die Behörden stehen unter Druck. Ein Gesetz, das eigentlich für mehr Sicherheit sorgen sollte, hat die Arbeit der Waffenbehörden lahmgelegt. Die Zeit drängt, und die Fragen häufen sich: Wie lange wird dieser Stillstand noch andauern? Die Waffenbesitzer und die Behörden hoffen auf eine schnelle Klärung, doch die Ungewissheit bleibt ein ständiger Begleiter.