Die Volksanwaltschaft hat den Menschenrechtsbeirat für die nächste Amtsperiode bestellt. Renate Kicker bleibt weiterhin Vorsitzende des Beirats, während Gerhard Aigner als neuer Stellvertreter ernannt wurde. Der Menschenrechtsbeirat besteht seit 2012 und fungiert als beratendes Gremium für die Volksanwaltschaft.
Das Kollegium der Volksanwaltschaft, bestehend aus Gaby Schwarz, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz, überreichte am 18. Juni die Ernennungsdekrete an die Mitglieder des Beirats. Achitz gratulierte den neuen und bestehenden Mitgliedern und betonte die Bedeutung des Beirats für die Arbeit der Volksanwaltschaft. Er lobte auch die bisherigen Mitglieder, insbesondere den stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Hauer, für ihre Zusammenarbeit. Ein Beispiel für eine Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und dem Beirat war ein Gutachten des Beirats zum Recht auf assistierten Suizid in Alters- und Pflegeheimen, das wichtige Impulse für die öffentliche Diskussion lieferte.
Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft in Fragen der Menschenrechte. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer und der Zivilgesellschaft zusammen. Der Beirat unterstützt die Volksanwaltschaft beispielsweise bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirats werden von NGOs und Ministerien vorgeschlagen, jedoch von der Volksanwaltschaft bestellt. Dabei ist die Volksanwaltschaft an die Vorschläge der Bundesministerien gebunden. Es werden acht NGOs ausgewählt, die jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied nominieren dürfen. Die Auswahl dieser NGOs erfolgt durch die Zivilgesellschaft selbst, um die Unabhängigkeit des Beirats sicherzustellen. Bei der Bestellung des Beirats wurde besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, ethnischer Gruppen und Menschen mit Behinderungen gelegt. Die Mitglieder des Beirats wurden zudem nach dem Anspruch auf einen ergebnisorientierten, offenen, transparenten und inklusiven Prozess einstimmig ausgewählt.
In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die Volksanwaltschaft für die nächste Amtsperiode den Menschenrechtsbeirat bestellt hat. Renate Kicker bleibt Vorsitzende und Gerhard Aigner wird Stellvertreter. Der Beirat berät die Volksanwaltschaft in Menschenrechtsfragen und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, Bundesländer und Zivilgesellschaft zusammen. Die Bestellung erfolgte unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Geschlechtervertretung, ethnischer Vielfalt und Menschen mit Behinderungen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Beirat und der Volksanwaltschaft hat bereits zu wichtigen Impulsen in der öffentlichen Diskussion geführt, wie das Gutachten zum Recht auf assistierten Suizid in Alters- und Pflegeheimen zeigt.