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Volksanwalt fordert Medikamentenkosten-Obergrenze

Volksanwalt Achitz fordert Medikamentenkosten-Obergrenze

Die derzeitige Rezeptgebühren-Obergrenze funktioniert laut Volksanwalt Bernhard Achitz nicht richtig. Obwohl chronisch Kranke pro Schachtel Medikamente in der Apotheke nur 7,10 Euro Rezeptgebühr zahlen müssen, kann dies bei vielen zu hohen Ausgaben führen. Um Menschen mit wenig Geld zu entlasten, gibt es eine Befreiung von der Rezeptgebühr oder eine Obergrenze, die besagt, dass sobald 2 Prozent des Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben wurden, diese für den Rest des Jahres entfallen.

Ein besorgter Pensionist, Johann R., hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert. Er hat herausgefunden, dass er bis zum 28. November 521 Euro für Medikamente ausgegeben hat, aber nur 360 Euro für die Rezeptgebühren-Obergrenze berücksichtigt wurden. Auch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ hat am 17. Februar über diesen Fall berichtet. Volksanwalt Achitz stellt fest, dass dies auf eine Gesetzeslücke zurückzuführen ist: „Billige Medikamente werden nicht eingerechnet.“

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Die derzeitige Regelung ist kompliziert und schwer durchschaubar. Verschriebene Medikamente werden nicht berücksichtigt, wenn ihr Preis niedriger ist als die Rezeptgebühr. Ebenso gelten sie nicht, wenn der Kassenpreis, also der Rabatt-Preis, den die Krankenkasse der Apotheke zahlt, niedriger als die Rezeptgebühr ist. In solchen Fällen muss der Patient den Privatverkaufspreis zahlen. Ist dieser höher als die Rezeptgebühr, kann die Apotheke nur den Betrag der Rezeptgebühr verlangen. Allerdings wird dieser Betrag nicht auf die Rezeptgebühren-Obergrenze angerechnet.

Volksanwalt Achitz fordert daher eine Änderung des Gesetzes. Anstelle der Rezeptgebühren-Obergrenze sollte es eine Medikamentenkosten-Obergrenze geben, in die alle verschriebenen Medikamente einbezogen werden. Dies würde auch den Anreiz für Ärzte verringern, teurere Medikamente zu verschreiben.

Um die Situation zu verbessern, sollte das Parlament das entsprechende Gesetz ändern. Die Volksanwaltschaft steht für weitere Informationen und Anfragen unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 zur Verfügung.

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Tabelle: Entwicklung der Rezeptgebühren-Ausgaben von Johann R. im Jahr 2022

Datum Medikamentenkosten (Euro) Anrechenbare Kosten (Euro)
28. Januar 50 50
15. März 80 80
10. Mai 45 45
8. Juli 100 100
2. September 66 66
28. November 280 19


Quelle: Volksanwaltschaft / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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