Die Untersuchung des Falles um die Grüne Spitzenkandidatin Lena Schilling wegen einer Anzeige wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts eingestellt. Die Verleumdungsvorwürfe aus ihrem privaten Bereich führten somit zu keiner strafrechtlichen Konsequenz für Schilling.
Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens
Nach Prüfung des Falls wurde der Oberstaatsanwaltschaft Wien seitens der Staatsanwaltschaft ein Bericht übermittelt, nachdem festgestellt wurde, dass kein Anfangsverdacht vorliegt. Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit wurde auch der Weisungsrat des Justizministeriums konsultiert, der die Einstellung ohne Bedenken unterstützte.
Die Justizministerin Alma Zadić hat sich aktiv aus dem Fall herausgehalten, nachdem sie durch Medienberichte von der Anzeige gegen Lena Schilling informiert wurde. Sie hat angeordnet, dass weder sie noch ihr Team mit dem Fall befasst werden sollten.
Fortlaufende Gerichtsverhandlung
Trotz der Einstellung des Verfahrens ist die Angelegenheit für Schilling noch nicht abgeschlossen. Eine Gerichtsverhandlung am Wiener Bezirksgericht Innere Stadt steht bevor, bei der es um die Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena gegen Schilling geht. Das Ehepaar fordert einen Rückzug der Behauptungen, die Schilling während des EU-Wahlkampfs gegen sie aufgestellt hat.