Der Budgetausschuss hat beschlossen, die Energiekrisenbeiträge für Strom und fossile Energieträger auch im Jahr 2024 fortzusetzen. Dieser gemeinsame Antrag von ÖVP und Grünen zielt darauf ab, die Energiepreise weiter zu dämpfen und Unternehmen aus dem Energiebereich dazu zu bewegen, einen fairen Beitrag zu leisten. Der Energiekrisenbeitrag wird auf Grundlage des steuerpflichtigen Gewinns berechnet und beträgt den Betrag, um den der Gewinn mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegt.
Um Preissenkungen weiterzugeben und gleichzeitig Investitionsanreize zu stärken, sind zusätzliche Anpassungen vorgesehen, beispielsweise bei der Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien. Darüber hinaus soll eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge, insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeldern, für das Jahr 2024 schaffen. Alle Fraktionen haben sich für diese Maßnahme ausgesprochen.
Es bleibt anzumerken, dass zuletzt mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 die kalte Progression für das Jahr 2024 abgegolten wurde. Die Freigrenzen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern waren jedoch nicht Teil dieser Abgeltung. Nun soll die Freigrenze rückwirkend auf der Grundlage von Inflationswerten erhöht werden. Eine unbefristete Regelung soll in Zukunft evaluiert werden.
Hier folgt eine Tabelle mit relevanten Informationen:
Maßnahme | Verlängerung der Energiekrisenbeiträge im Jahr 2024 |
---|---|
Ziel | Weitere Dämpfung der Energiepreise |
Begründung | Unternehmen aus dem Energiebereich sollen einen fairen Beitrag leisten |
Berechnung | Energiekrisenbeitrag basiert auf steuerpflichtigem Gewinn |
Anpassungen | Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien |
Einkommensteuergesetz | Übergangsregelung für Freigrenzen der sonstigen Bezüge |
Hintergrund | Kalte Progression wurde bereits durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 abgegolten |
Diese Maßnahmen werden lokale Auswirkungen haben, da Unternehmen aus dem Energiebereich dazu angehalten werden, einen Beitrag zu leisten und möglicherweise ihre Preise entsprechend anpassen werden. Zudem werden Anreize für weitere Investitionen in erneuerbare Energien geschaffen, was positive Effekte auf die lokale Energiewirtschaft haben kann.
Historisch betrachtet ist die Energiekrise ein Thema, das Österreich seit den 1970er Jahren beschäftigt. Die Ölkrise des Jahres 1973 führte zu einer massiven Steigerung der Energiepreise und zwang das Land zur Förderung erneuerbarer Energien. Seitdem wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energiepreise zu dämpfen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Verlängerung der Energiekrisenbeiträge im Jahr 2024 ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen auf die Energiepreise und die Entwicklung des Energiemarktes in Österreich auswirken werden. Die Reaktionen und Meinungen von Unternehmen, Verbrauchern und Energieexperten werden in den kommenden Monaten von Interesse sein.
Quelle: ÖVP Parlamentsklub / ots