In Thüringen hat sich die Lage im Landtag nach tumultartigen Sitzungen gravierend verändert. Das Verfassungsgericht in Weimar hat eine einstweilige Anordnung getroffen, die eine grundlegende Klärung der Machtverhältnisse und Abläufe im Parlament herbeiführt. Grund für diese Entscheidung ist der Konflikt um die Präsidentschaft im Landtag, bei dem der Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, stark in der Kritik steht. Die CDU hatte sich mit einem Antrag an das Gericht gewandt, um ihre parlamentarischen Rechte zu sichern und ein Auskommen aus der Krisensituation zu ermöglichen.
Durch die gerichtliche Intervention sind nun klare Regeln für die anstehenden Sitzungen des Parlaments festgelegt. Treutler ist verpflichtet, eine aktuelle Tagesordnung zur Abstimmung zu bringen und die Sitzung gemäß dieser neu festgelegten Ordnung fortzusetzen. Dies bedeutet, dass das Parlament bereits vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten seine Geschäftsordnung ändern kann, was einen entscheidenden Schritt in der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Landtags darstellt.
Regeln für die Sitzung
Die Verfassungsrichter erteilten an Treutler spezifische Anweisungen zur Sitzungsgestaltung. So muss er vorerst die provisorischen Schriftführer ernennen und das Quorum des Landtags feststellen. Die Tagesordnung, die zuvor von der ehemaligen Landtagspräsidentin vorgelegt wurde, muss nun zur Abstimmung stehen. Diese Maßnahme ist besonders relevant, da die AfD und Treutler zuvor eine gegenteilige Auffassung vertreten hatten und versucht hatten, die Abläufe nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Das Gericht stellte zudem klar, dass alle Abgeordneten während der konstituierenden Sitzung das Recht haben, über die Tagesordnung zu entscheiden. Dies bedeutet, dass auch Änderungen der Geschäftsordnung vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten zulässig sind. Ein zentraler Punkt, der für die CDU von Bedeutung ist: Bei der Wahl zum Präsidenten dürfen nicht nur Bewerbungen von der stärksten Fraktion, sondern von allen Fraktionen berücksichtigt werden.
Reaktionen und Kritik
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts folgt auf eine von Störungen geprägte Sitzung am Donnerstag, in der die AfD teils aufgrund ihrer Methode und ihres Auftretens stark in die Kritik geraten war. Michael Brenner, ein Verfassungsrechtler aus Jena, warf der AfD vor, die Sitzung missbraucht zu haben, um die Grenzen der parlamentarischen Ordnung auszuloten. Diese turbulente Sitzung führte zu einem weitreichenden Echo, auch in der bundesdeutschen Medienlandschaft.
In der politischen Debatte äußerte sich Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) besorgt über das Verhalten der AfD: „Jeder Bürger, jede Bürgerin muss wissen, das Chaos, was die AfD anrichtet, wird auch unsere Lebensbereiche betreffen, sollten sie an die Macht kommen.“ Auch der Linken-Fraktionschef Christian Schaft sieht das Vorgehen der AfD als „Putschversuch gegen die Demokratie“.
Die Hintergründe dieser politischen Auseinandersetzung reichen weit zurück und sind durch ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt geprägt. Die AfD, die zum ersten Mal die stärkste Fraktion in einem deutschen Landesparlament stellt, versucht, ihre politische Macht auszuspielen und sicherzustellen, dass sie das Präsidentenamt besetzt. Dagegen stehen die Bestrebungen von CDU und BSW, eine gerechtere Verteilung der Wahlvorschläge sicherzustellen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bietet somit nicht nur eine gerichtliche Klärung, sondern auch einen möglichen Ausweg aus der angespannten Lage im Thüringer Landtag, wo die Debatten über Ordnung und Demokratie voll im Gange sind. Am kommenden Samstag wird der Landtag in Erfurt erneut zusammentreten, um die nächsten Schritte zu besprechen und möglicherweise eine neue Richtung einzuschlagen. Das Geschehen bleibt angespannt und rasant, und es wird weiterhin darauf ankommen, wie sich die beteiligten Parteien positionieren und unter welchem Reglement die zukünftigen Sitzungen ablaufen werden.
Für weitere Informationen über die Entwicklungen im Thüringer Landtag und die Entscheidung des Verfassungsgerichts, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.pnp.de.