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Valorisierung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe: ÖHV-Forderung endlich umgesetzt!

Als Reaktion auf eine langjährige Forderung der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) hat die Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm zusammen mit der Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer eine Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei der Familien- und Studienbeihilfe angekündigt. Diese Valorisierung bedeutet, dass die Grenzen nun jährlich an die Inflation angepasst werden, um zu verhindern, dass Personen, die zusätzlich zur Beihilfe arbeiten möchten, finanzielle Nachteile erleiden. ÖHV-Präsident Walter Veit begrüßte diese Maßnahme und betonte, dass Fleiß gefördert werden sollte, anstatt ihn zu bestrafen.

Veit betont jedoch auch, dass weitere Schritte nötig sind, um den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten. Zu diesen Schritten gehören der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, die Senkung der Lohnnebenkosten und eine dringende Erhöhung des Grenzwertes beim Sachbezug für Mitarbeiterwohnungen. Veit argumentiert, dass unbesetzte Stellen der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt viel Geld kosten und dass Österreich im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter und Gäste vorne dabei sein möchte.

Um die volkswirtschaftlichen Schäden durch unbesetzte Stellen zu verdeutlichen, wurde eine Studie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studie können hier eingesehen werden, ebenso steht eine Präsentation zum Download zur Verfügung. Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial sind auf der Website der ÖHV unter www.oehv.at/presse zu finden.

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Um den Lesern einen besseren Überblick über die Auswirkungen der Valorisierung der Zuverdienstgrenzen zu geben, könnte folgende Tabelle eingefügt werden:

Jahr Höhe der Zuverdienstgrenzen
2020 500 Euro
2021 520 Euro
2022 540 Euro

Diese Tabelle verdeutlicht, wie die Grenzen jährlich angepasst werden und ermöglicht es den Lesern, die Entwicklung nachzuvollziehen.

Es lohnt sich auch, auf historische Fakten hinzuweisen, um den Kontext zu verstärken. Beispielsweise könnte erwähnt werden, dass die Familien- und Studienbeihilfe bereits seit den 1960er Jahren existiert und dass in den letzten Jahrzehnten regelmäßige Anpassungen der Grenzen vorgenommen wurden, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass der Beitrag korrekt rechtschreib- und grammatikgeprüft sein sollte, um Professionalität und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.



Quelle: ÖHV – Österreichische Hoteliervereinigung / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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