Politik

UNICEF Österreich begrüßt Einigung der EU-Staaten auf Lieferkettengesetz zum Schutz von Kinderrechten

UNICEF Österreich begrüßt die Einigung der EU-Staaten auf ein EU-Lieferkettengesetz
Statement von UNICEF Österreich Geschäftsführer, Christoph Jünger, zum Beschluss des EU-Lieferkettengesetzes

UNICEF Österreich hat den Beschluss der EU-Staaten zur Einführung eines EU-Lieferkettengesetzes begrüßt. Geschäftsführer Christoph Jünger betonte, dass dieses Gesetz ein dringend notwendiger Schritt sei, um Kinder weltweit vor wirtschaftlicher Ausbeutung und negativen Auswirkungen auf ihr Wohl und ihre Entwicklung zu schützen.

Besonders wichtig sei die Anerkennung der Kinderrechte durch Unternehmen, da die Achtung dieser Rechte die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften sei. Oft seien Kinder in der Sorgfaltspflicht der Unternehmen unsichtbar, und das Lieferkettengesetz könne dies ändern.

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UNICEF Österreich ist überzeugt, dass die Anforderungen, die von der EU-Richtlinie an Unternehmen gestellt werden, umsetzbar sind und positive Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Verwirklichung der Menschenrechte haben werden. Dies sei ein großer Schritt für Kinder und ihre Rechte weltweit.

Tabelle:

EU-Lieferkettengesetz
Verabschiedung des Gesetzes | Ja
Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung von Kindern | Ja
Anerkennung der Kinderrechte durch Unternehmen | Ja
Umsetzbarkeit der Anforderungen an Unternehmen | Ja
Positive Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte | Ja

Das EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen in ihren globalen Lieferketten Kriterien zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards einhalten. Es richtet sich insbesondere an große Unternehmen, die in der EU ansässig sind und weltweit tätig sind. Das Gesetz zielt darauf ab, Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltschäden in Lieferketten zu verhindern und Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.

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Die Einführung eines solchen Gesetzes ist auch vor dem Hintergrund historischer Ereignisse von Bedeutung. Kinderrechte wurden erstmalig 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Diese Konvention hat bisher von nahezu allen Staaten der Welt, einschließlich Österreich, ratifiziert und damit anerkannt, dass Kinder spezifische Rechte haben, die es zu schützen gilt.

In den letzten Jahrzehnten gab es vermehrt Berichte über Ausbeutung, Kinderarbeit und Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten. Das EU-Lieferkettengesetz soll nun sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und Kinderrechte sowie Menschenrechte in ihren Geschäftspraktiken berücksichtigen.

Der Beschluss des EU-Lieferkettengesetzes stellt für UNICEF Österreich einen Meilenstein im Schutz von Kinderrechten dar und wird hoffentlich positive Auswirkungen auf die weltweite Kinderschutzarbeit haben.



Quelle: UNICEF Österreich / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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