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Ungeklärte Punkte: Ärztekammer und Dachverband arbeiten gemeinsam an der Klärung der Wahlarzt-Kostenerstattung

Die Österreichische Ärztekammer und der Dachverband setzen sich intensiv mit der Klärung offener Fragen zur Wahlarzt-Kostenerstattung auseinander. Ein Medienbericht zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten an die Sozialversicherungsträger wurde verärgert aufgenommen. Obwohl das Gesetz ab dem 1. Juli in Kraft tritt, ist noch unklar, wer genau verpflichtet wird und es fehlen konkrete Richtlinien für Ärzte. Sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte ist Klarheit notwendig. Es gibt laut Ärztekammer immer noch zahlreiche ungeklärte Punkte im Gesetzestext. Es ist daher notwendig, die Definitionslücken zu klären. Die weitere Vorgehensweise wird in enger Abstimmung mit dem Dachverband analysiert und festgelegt. Sobald diese Punkte geklärt sind, werden die Wahlärzte gerne an der Umsetzung mitwirken. Die Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung durch die Wahlärzte online für die Patienten ist grundsätzlich begrüßenswert. Die Ärztekammer setzt sich zudem dafür ein, dass die Patienten in Zukunft 100 Prozent des Kassentarifs zurückerstattet bekommen anstatt nur 80 Prozent.

In Österreich gibt es zwei Arten von niedergelassenen Ärzten: Vertragsärzte und Wahlarzte. Vertragsärzte haben einen Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern und behandeln Patienten zu festgelegten Tarifen. Wahlarzte hingegen behandeln Patienten außerhalb des Vertragssystems und können ihre eigenen Honorare festlegen. Die Patienten müssen die Kosten der Wahlarztbehandlung zunächst selbst bezahlen und können sie dann bei ihrer Sozialversicherung zurückerstatten lassen.

Die elektronische Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten an die Sozialversicherungsträger wird ab dem 1. Juli obligatorisch. Dies soll den Prozess der Kostenerstattung für die Patienten vereinfachen. Allerdings gibt es noch viele offene Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere wer genau verpflichtet wird und welche konkreten Richtlinien für Ärzte gelten. Dies führt zu Unsicherheit sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte.

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Die Österreichische Ärztekammer und der Dachverband arbeiten eng zusammen, um diese Fragen zu klären. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen in Absprache mit dem Dachverband festgelegt werden, um eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Die Ärztekammer betont, dass es noch viele ungeklärte Punkte im Gesetzestext gibt, die ausreichend definiert werden müssen. Es ist wichtig, klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen das System für Wahlärzte anzuschaffen und zu verwenden ist.

Die Einreichung der Wahlarzthonorarnoten online ist eine positive Entwicklung, da dies den Aufwand für die Sozialversicherungsträger verringert und den Patienten eine schnellere Kostenerstattung ermöglicht. Die Ärztekammer setzt sich zudem dafür ein, dass die Patienten in Zukunft den vollen Kassentarif erstattet bekommen, anstatt nur 80 Prozent.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ärztekammer und der Dachverband die offenen Fragen klären und eine reibungslose Umsetzung der elektronischen Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten sicherstellen werden.

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Tabelle: Vergleich der Kostenerstattung bei Vertragsärzten und Wahlarzten in Österreich

| | Vertragsärzte | Wahlarzte |
|———————–|————–|———–|
| Behandlungstarif | Festgelegte | Eigene |
| | Tarife | Honorare |
| Erstattung durch | Sozialversi- | Patienten |
| Sozialversicherung | cherung | |
| | 80% des | |
| | Tarifs | |
| Elektronische | Nein | Ja |
| Übermittlung der | | |
| Rechnungen | | |
| Prozentsatz der | 100% | 100% |
| Rückerstattung des | des Tarifs | des Tarifs|



Quelle: Österreichische Ärztekammer / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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