Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen geeinigt. Das Paket beinhaltet unter anderem mehr Geld für inklusive Projekte, mehr Befugnisse und Regionalbüros für die Behindertenanwältin, die gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats sowie mehr finanzielle Unterstützung für den Unabhängigen Monitoringausschuss.
Ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die Erhöhung des Budgets für inklusive Projekte von 36 auf 50 Millionen Euro in diesem Jahr. Damit sollen die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Sozialminister Johannes Rauch betonte die Bedeutung dieser Maßnahme und freut sich über die Umsetzung vieler Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung 50 Millionen Euro für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereit, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit zusätzlichen 14 Millionen Euro werden auch weitere Projekte zur Teilhabe finanziert, um Menschen mit Behinderungen den Weg aus Einrichtungen in ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern. Ein Teil dieser Finanzierung wird auch für die Ausbildung von mehr Gebärden-Dolmetscher:innen verwendet.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets werden auch Verbesserungen bei der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Die Behindertenanwältin erhält mehr Befugnisse und kann Regionalbüros einrichten, um so eine einfachere Beratung und einen verbesserten Rechtsschutz für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Zudem wird der Bundes-Behindertenbeirat als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung festgelegt. Innerhalb dieses Beirats wird eine ständige Kommission eingerichtet, in der die Behindertenorganisationen vertreten sind. Die Beschlüsse dieser Kommission müssen im Bundes-Behindertenbeirat verpflichtend behandelt werden.
Der Österreichische Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt. Er erhält ein fixes Jahresbudget in Höhe von 870.000 Euro, was einer Erhöhung von 25 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Förderungen entspricht. Das Budget des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird um über 30 Prozent auf 520.000 Euro jährlich erhöht.
Des Weiteren werden in allen Ministerien sowie anderen öffentlichen Institutionen Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen. Diese Mitarbeiter:innen sind für die Umsetzung aller Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren Organisationen verantwortlich. Eine weitere Verwaltungsvereinfachung wird durch die Verwendung von Passfotos aus bestehenden Datenbanken für den Behindertenpass erreicht. Dadurch soll die Bearbeitung der Anträge beschleunigt und das Verfahren für die Antragsteller:innen erleichtert werden.
Der Initiativantrag mit zwei Novellen zum Bundesbehindertengesetz (BBG) und Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wurde im Nationalrat eingebracht und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die Änderungen treten unmittelbar nach dem Beschluss des Nationalrats in Kraft.
Diese Maßnahmen werden als wichtiger Schritt zur Förderung der Mitbestimmung und zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich gesehen.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.