In einem aktuellen Fall musste sich ein Tischler aus dem Bezirk Linz-Land mit einer unrechtmäßigen Kündigung auseinandersetzen. Der Chef des Tischlereibetriebes erfand einen fadenscheinigen Grund, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen. Glücklicherweise konnte der Tischler auf die Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) zählen, die für ihn vor das Arbeits- und Sozialgericht zog. Dort wurden sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers anerkannt und er erhielt eine Nachzahlung von fast 44.000 Euro. Dies zeigt die Bedeutung einer regionalen Anlaufstelle wie der AK, bei der Mitglieder Unterstützung und Rat in ihrer direkten Umgebung erhalten können.
Der betroffene Tischler arbeitete bereits seit 35 Jahren in dem Betrieb, als ihm überraschend die Kündigung zugestellt wurde. Obwohl dieser Schritt natürlich schmerzhaft war, hatte der Tischler aufgrund seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Abfertigung und weitere Beendigungsansprüche. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist versuchte der Arbeitgeber jedoch, dem Tischler Diebstahl vorzuwerfen und ihn deshalb fristlos zu entlassen. Dadurch hätten dem Tischler alle seine Ansprüche verloren gehen können.
In seiner Not wandte sich der Tischler an die Arbeiterkammer, da er weder gestohlen noch anderweitig Verfehlungen begangen hatte. Die AK setzte sich für den unschuldig entlassenen Tischler ein und intervenierte gegenüber dem Unternehmen. Dabei wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem ehemaligen Mitarbeiter noch diverse Zahlungen schuldete. Dazu gehörten die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, ausstehender Lohn, unbezahlte Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.
Leider zeigte das Unternehmen keine Einsicht und weigerte sich, die Ansprüche des Tischlers anzuerkennen. In solchen Fällen ist es üblich, dass die Arbeiterkammer den Rechtsweg beschreitet. Daher wurde Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingereicht. Das Gericht prüfte die Vorwürfe und bewertete das von der Arbeitgeberseite vorgelegte Beweismaterial. Schließlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unbegründet waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.
Der Tischler wurde somit von dem absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und erhielt die noch ausstehenden arbeitsrechtlichen Ansprüche ausgezahlt, insgesamt fast 44.000 Euro. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle wie die Arbeiterkammer ist, bei der Mitglieder Unterstützung und Rat erhalten können. AK-Präsident Andreas Stangl betonte dies und erklärte, dass die AK bewusst auf Wohnortnähe setzt, um Mitgliedern den einfachsten Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen