Politik

Tiroler Polizist gewinnt Klage wegen Shitstorm-Schadensersatz

Die unberechenbaren Konsequenzen eines Shitstorms

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich wurde festgestellt, dass eine Person, die sich an einem sogenannten Shitstorm beteiligt, für den entstandenen Gesamtschaden haftbar gemacht werden kann. Dies ergab sich aus einem Rechtsstreit, der einen Tiroler Polizisten betraf.

Der Polizist wurde Opfer eines Shitstorms, nachdem ein Video von ihm bei einer Demonstration auf Facebook veröffentlicht wurde. Obwohl er nicht am Vorfall beteiligt war, erhielt er zahlreiche Hasskommentare, die aufgrund des Videos veröffentlicht wurden.

Ein Beklagter teilte den Beitrag, der Diffamierung enthielt, auf seiner Facebook-Seite, was zu weiteren Verbreitungen des Inhalts führte. Letztendlich wurde der Beklagte dazu verurteilt, dem Polizisten eine Schadensersatzzahlung von 3.000 Euro zu leisten. Dies geschah aufgrund der Verletzung des Bildnisschutzes nach dem Urheberrechtsgesetz und der Verletzung des Datenschutzes.

Neue Richtlinien zum Opferschutz

Das Gericht stellte fest, dass Opfer eines Shitstorms nicht verpflichtet sind, die spezifischen Personen zu identifizieren, die am Angriff beteiligt waren. Es genügt, nachzuweisen, dass sie Opfer eines Shitstorms waren und dadurch Schaden erlitten haben. Geschädigte haben jedoch die Möglichkeit, andere Beteiligte am Shitstorm für einen Teil der Kosten haftbar zu machen.

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Der Oberste Gerichtshof betonte, dass Personen, die an der Verbreitung diffamierender Inhalte beteiligt sind, die Kosten und Schäden untereinander aufteilen müssen. Dies soll sicherstellen, dass die Verantwortlichen für die Folgen ihres Handelns zur Rechenschaft gezogen werden können.

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