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Tierschutzgesetz: Bund und Verbände für mehr Schutz und klare Regeln!

Am 26. September 2024 kämpft eine Allianz aus über 30 Tierverbänden im Deutschen Bundestag für ein verbessertes Tierschutzgesetz, das nicht nur mehr Wohl für Heimtiere bringen soll, sondern auch den illegalen Welpenhandel eindämmt – ein entscheidender Schritt für das Tierwohl in Deutschland!

Das Tierschutzgesetz in Deutschland könnte bald umfassend reformiert werden. Am 26. September 2024 wird der Deutsche Bundestag die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) anberaumen. Diese Initiative wird von einer breiten Allianz von über 30 Bundesverbänden unterstützt, die in den Bereichen Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel sowie Artenschutz und Tierärzteschaft aktiv sind. Unter diesen Verbänden befindet sich auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF).

„Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und insbesondere die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, erklärt der ZZF in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Verbände fordern jedoch eine rasche Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Diese Maßnahme sei notwendig, um sowohl für Behörden als auch für Tierhalter klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Präsident des ZZF, Norbert Holthenrich, betont, dass neue Vorschriften nicht automatisch für mehr Tierwohl sorgen. Sie müssen auch praktikabel, kontrollierbar und durchsetzbar sein.

Wichtige Neuerungen und Herausforderungen

Die unterzeichnenden Verbände setzen sich für eine verantwortungsvolle Haltung und Zucht von Tieren ein, die deren Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Ein zentraler Punkt, der von den Verbänden abgelehnt wird, ist die Einführung einer Positivliste für Heimtiere. Diese Liste würde nur bestimmte Tierarten erlauben, während andere ausgeschlossen blieben. Die Verbände argumentieren, dass eine solche Maßnahme nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitrage, wie es bereits in der EXOPET-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgestellt wurde. Zudem sprächen diverse rechtliche Gründe gegen die Umsetzung einer Positivliste.

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Holthenrich erkennt die Bedeutung der geplanten Novellierung an, spricht sich jedoch für eine wohlüberlegte Formulierung aus. „Obwohl es an einigen Stellen unterschiedliche Auffassungen geben mag, bringt die geplante Novellierung mehr Tierschutz für Heimtiere. Das Gesetz sollte daher in seiner jetzigen Form verabschiedet werden.“

Besonders der Bereich des Online-Handels mit Tieren erhält durch die geplante Gesetzesänderung neue Regelungen. Künftig sollen Anbieter von lebenden Wirbeltieren, die ihre Angebote auf Online-Plattformen präsentieren, verpflichtet werden, ihre vollständigen Namen und Kontaktdaten offenzulegen. Diese Maßnahme soll die Rückverfolgbarkeit von Tierkäufen sicherstellen und potentielle illegale Aktivitäten im Bereich des Welpenhandels eindämmen.

Zusätzlich unterstützt der ZZF den Versuch, in der Novellierung spezifische Regeln gegen sogenannte Qualzuchten durch einen Merkmalkatalog präziser zu gestalten. Der Verband drängt darauf, eine detaillierte Liste der Symptome zu erstellen, die bei Tieren auftreten können, sodass die zuständigen Behörden klare Richtlinien für die betroffenen Tiere erhalten.

Die Debatte über das Tierschutzgesetz verspricht bereits jetzt lebhaft zu werden, wenn sich der Bundestag am 26. September mit dem Thema befasst. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die Vorschläge und Bedenken der betroffenen Verbände reagieren wird. Die Situation erfordert sowohl Engagement als auch eine fundierte Diskussion über die Zukunft des Tierschutzes in Deutschland.

OTS Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

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