Nach dem tragischen Anschlag von Solingen, der mutmaßlich von islamistischen Extremisten begangen wurde, hat die Thüringer Landesregierung eine Verordnung angestoßen, die es den Kommunen ermöglichen soll, selbstständig Waffen- oder Messerverbotszonen einzuführen. Dieses neue Regelwerk könnte theoretisch ein wirksames Mittel zur Gefahrenabwehr darstellen, doch die Reaktion der Gemeinden ist bisher eher verhalten.
In der Landeshauptstadt Erfurt und anderen kreisfreien Städten herrscht große Zurückhaltung hinsichtlich dieser neuen Regelungen. „Die bestehenden Regelungen sind bereits umfassend, und wir benötigen eine stringente Kontrolle sowie Ahndung bei Verstößen“ – mit diesen Worten kommentierte ein Sprecher der Stadt Erfurt die Situation. Das zeigt deutlich, dass bei vielen Entscheidungsträgern kein akuter Handlungsbedarf für zusätzliche Verbotszonen besteht.
Fehlende Risiken und rechtliche Grundlagen
Die Kreise Sonneberg, Greiz, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda sowie die Städte Gera und Suhl haben beschlossen, keine Messerverbotszonen einzuführen. Der Grund hierfür ist einfach: Es gebe im Moment keine konkreten Gefahrenlagen, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden. Auch in anderen Landkreisen, etwa Hildburghausen und Nordhausen, wird noch auf die offizielle rechtliche Grundlage gewartet, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können.
Die Situation wird durch die Tatsache verstärkt, dass im bestehenden Waffengesetz bereits strenge Vorschriften für öffentliche Veranstaltungen festgelegt sind. So ist es zum Beispiel untersagt, bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen Waffen mitzuführen. Dies gelte als eine präventive Maßnahme, um etwaige Vorfälle zu vermeiden.
Innenminister Georg Maier (SPD) hat betont, dass die Zuständigkeit für die Einführung solcher Zonen vom Land an das Innenministerium übergeben werde, bevor sie schließlich auf die Kommunen übertragen wird. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Frage im Raum, ob die Schaffung solcher Zonen wirklich notwendig ist, wenn die bestehenden Gesetze bereits umfangreiche Regelungen bieten.
Inzwischen gibt es innerhalb der Thüringer Kommunen eine wachsende Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität von Waffenverbotszonen. Einige Verwaltungseinheiten argumentieren, dass solche Zonen nur dann von Wert sind, wenn auch die notwendige Kontrolle und Überwachung zur Durchsetzung besteht. Dies zeigt sich am Beispiel Erfurts, wo der Fokus auf bestehende Gesetze gerichtet ist, anstatt neue potenziell ineffiziente Regelungen einzuführen.
Die Debatte über die Einführung von Waffen- und Messerverbotszonen in Thüringen könnte sich weiter entwickeln, je nach dem, wie die Sicherheitslage in den kommenden Monaten wahrgenommen wird. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die Kommunen tatsächlich von dem neuen Gesetz Gebrauch machen werden oder ob sie, wie viele von ihnen angedeutet haben, auf die bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen setzen.
– NAG