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Teenager-Prozess in Paderborn: Warum starb Martin K. wirklich?

Schockierender Vorfall in Paderborn: Zwei Teenager stehen im Zentrum eines dramatischen Prozesses! Ahmed A. (18) und Ossama D. (17) sollen den 30-jährigen Martin K. brutal angegriffen haben. In der Nacht zum 1. Mai flogen die Fäuste vor einem Kiosk mitten in der Stadt, und das Schicksal meinte es nicht gut für Martin. Kurz nach dem Angriff verstarb der junge Mann im Krankenhaus an Hirnblutungen. Wie das Gericht in Paderborn nun ermittelte, sollen die Jugendlichen auf Martin eingetreten haben, während er wehrlos am Boden lag.

Der Prozessauftakt am Landgericht Paderborn brachte starke Nerven zum Zittern. Doch die Kammer stellte fest: Ein hinreichender Tatverdacht für gemeinschaftlichen Totschlag fehlt! Man könne Mordmerkmale wie Mordlust oder niedrige Beweggründe nicht ausreichend nachweisen. Während Ossama D. sich nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, steht Ahmed A. lediglich gefährliche Körperverletzung zur Last. Die Frage, die den Prozess überschattet: Hat der Faustschlag ein unentdecktes Aneurysma in Martins Kopf platzen lassen, oder war es der harte Asphalt?

Die Anklage unter der Lupe

Staatsanwalt Waschkies ist überzeugt: Die Gewalteinwirkung war zumindest mitverursachend für Martins Tod. Bei der Eröffnung des Prozesses brachte er die Anklage auf den Punkt. Ahmed A. soll Martin ohne erkennbaren Grund ins Gesicht geschlagen haben! Der Aufstoß auf den Asphalt ließ ihn hilflos zurück, bevor Ossama D. angeblich nochmal zuschlug. „Sie nahmen das Sterben in Kauf“, so die vernichtende Einschätzung – auch wenn die Beweislage dafür nicht ausreicht. Ein erschreckendes Detail: Martins Blutalkoholwert wurde mit 2,99 Promille festgestellt!

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Die Verteidiger der Angeklagten haben gegenüber BILD angekündigt, Stellung zu beziehen. Im kommenden Prozesstermin werden drei Zeugen vernommen; der Bruder von Martin tritt als Nebenkläger auf. Die RechtMediziner stehen vor einem Rätsel: Die genaue Ursache des Aneurysma-Ausbruchs bleibt unklar. Während das Gericht auf Beweise wartet, hängen die Beteiligten in einem nervenaufreibenden Ungewissen!

Quelle/Referenz
m.bild.de

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