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Stuttgart droht Kirchenmusikerin mit Abschiebung – Corona verhinderte Abschluss

Stuttgart will die fleißige japanische Kirchenmusikerin Mizuki Ikeya abschieben, während eine kriminelle syrische Familie trotz zahlreicher Straftaten im Land bleiben darf – ein Skandal, der die Ungerechtigkeit der deutschen Migrationspolitik enthüllt!

Die Stadt Stuttgart steht aktuell im Zentrum eines heiklen Einwanderungsfalls. Der Japanerin Mizuki Ikeya droht die Abschiebung aus Deutschland, obwohl sie seit 2015 als Studentin der Orgelmusik und als Kirchenmusikerin tätig ist. Ikeya kam nach Deutschland, um ihre musikalische Ausbildung fortzusetzen und einen Masterabschluss in Orgelmusik an der staatlichen Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu erlangen. Trotz eines bereits in Japan erworbenen Abschlusses und einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Studentenvisum, steht sie nun vor einer unsicheren Zukunft.

Die Corona-Pandemie erwies sich als massiver Rückschlag für Ikeyas akademische Laufbahn. Durch die Absage ihres Abschlusskonzerts und ihre eigene Erkrankung an COVID-19, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Lunge hatte, konnte sie ihr Studium nicht wie geplant abschließen. Trotzdem gelang es Ikeya, ihren Lebensunterhalt durch Online-Klavierunterricht und Sprachkurse zu verdienen. Mit bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen, Miete und einem Netzwerk von Freunden und Bekannten in Deutschland fühlte sie sich in ihrem neuen Zuhause fest verwurzelt.

Droht die Abschiebung trotz Fristverlängerung

Die chaotische Kommunikation mit der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart verschärfte ihre Situation. Ikeya erhielt vor einigen Wochen ein Schreiben, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Fiktionsbescheinigung – ein Dokument, das ihren rechtmäßigen Aufenthalt bestätigt – erloschen sei. Trotz der Vorlage zahlreicher Nachweise für ihre Selbstständigkeit und ihren Lebensunterhalt erhielt sie keine endgültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

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Die zuständige Sachbearbeiterin drohte ihr schließlich mit Abschiebung zum 16. August, weil Ikeya keine Festanstellung vorweisen konnte, die ihr die Aufenthaltsgenehmigung sichern würde. Diese Entscheidung folgte auf jüngste Entwicklungen, wie apollo-news.net in einem aktuellen Artikel darlegt.

Doch die Situation nahm eine weitere Wendung: Als Ikeya den Brief erhielt, war der 16. August bereits vergangen. Mit anwaltlicher Unterstützung erwirkte sie eine Fristverlängerung um ein halbes Jahr. Allerdings bleibt die Drohung der Abschiebung bestehen, und Ikeya sieht sich weiterhin einer ungewissen Zukunft entgegen.

Uneinheitliche Entscheidungen der Behörden

Was dem Fall zusätzliche Brisanz verleiht, ist die offensichtliche Ungleichbehandlung seitens der Behörden. Während Ikeya, eine Musikerin mit legalem Einkommen und geleisteten Sozialleistungen, zur Ausreise gezwungen wird, bestehen massive Probleme bei der Abschiebung straffälliger Ausländer. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Solingen-Attentäters, dessen Abschiebung an administrativen Fehlern scheiterte. Ebenso verhält es sich mit einer syrischen Familie, die seit 2016 für etwa 100 Straftaten verantwortlich gemacht wird, aber nicht abgeschoben werden kann. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf apollo-news.net.

Der Fall von Mizuki Ikeya hat eine öffentliche Debatte ausgelöst und wirft Fragen zur Fairness und Konsistenz der deutschen Einwanderungspolitik auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf den zunehmenden Druck reagieren und ob Ikeya eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland erhält.

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