
Am 7. März 2025 wird im Nationalrat über eine bedeutende Änderung in der Besteuerung von Elektrofahrzeugen diskutiert. Die Aufhebung der Steuerbefreiung für neue und bestehende E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht im Fokus. Martin Grasslober, Experte des ÖAMTC, erläutert, dass dies ein zwar unerfreulicher, aber vorhersehbarer Schritt der Politik sei. Diese Steuer, ursprünglich zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur gedacht, wird nun auch die Elektromobilität betreffen. Laut Grasslober muss der Hochlauf der Elektromobilität weiterhin gefördert werden, um die Klimaziele zu erreichen, da das Verfehlen dieser Ziele zu hohen Strafzahlungen führen könnte, was die Konsumenten direkt treffen würde, wie ots.at berichtet.
Neue Steuerregelungen für E-Autos und Hybridfahrzeuge
Die Gesetzesänderung wird die Steuer für die Mehrheit der Elektro-Pkws auf unter 500 Euro pro Jahr anheben, obwohl einige Fahrzeuge möglicherweise bis zu 2.000 Euro kosten können. Die neue Formel für die Besteuerung richtet sich nach dem Eigengewicht und der Leistung im Zulassungsschein. Grasslober weist darauf hin, dass bei Plug-In-Hybriden ebenfalls eine Verschärfung der Besteuerung bevorsteht, da der elektrisch gefahrene Anteil in der CO2-Berechnung sinkt und gevolg dessen die Emissionen ansteigen. Dieses Problem betrifft auch Fahrzeuge, deren Betriebskosten für die Verbraucher entscheidend sein können, wie die oeamtc.at detailliert erläutert.
Zusätzlich wird es eine motorbezogene Versicherungssteuer für E-Motorräder geben, wobei E-Mopeds weiterhin von dieser Steuer ausgenommen sind. Konsumenten sollten sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs, ob neu oder gebraucht, unbedingt über die Höhe der zu erwartenden Steuern informieren, um unangenehme Überraschungen beim Versicherungsabschluss zu vermeiden. Eine frühzeitige Überprüfung kann significant zur Kostentransparenz beitragen und die finanzielle Planung der Käufer verbessern, betont Grasslober.
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