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Städtebund fordert angemessene Finanzierung für öffentliche Leistungen

Der Österreichische Städtebund hat in einem etwa 100-Seiten starken Forderungspapier an die nächste Bundesregierung die Bedeutung der öffentlichen Leistungen der Städte hervorgehoben. Dies wurde einstimmig und parteiübergreifend auf dem 73. Österreichischen Städtetag in Wiener Neustadt beschlossen. Heute findet eine Podiumsdiskussion statt, bei der der Städtebund, die Gewerkschaft younion, der Verband der öffentlichen Wirtschaft (VÖWG) und die AK Wien teilnehmen.

Laut Städtebund-Präsident Michael Ludwig tragen die öffentlichen Leistungen das Leben der Menschen in den Städten. Dazu gehören das Gesundheitssystem, die Energie- und Abfallversorgung, Kindergärten, Schulen und der öffentliche Verkehr. Die kommunale Daseinsvorsorge sei ein kostbares Gut, das es zu erhalten gilt.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont, dass die öffentlichen Leistungen ausreichend finanziert werden müssen. Das Gemeindepaket sei ein erster Schritt, doch es seien weitere strukturelle Reformen und eine Änderung der vertikalen Verteilung der FAG-Mittel notwendig. Dies wird auch durch die kürzlich erstellte KDZ-Finanzprognose bestätigt.

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Das Forderungspapier umfasst mehrere wesentliche Forderungen an die nächste Bundesregierung. Dazu gehört die Anpassung der vertikalen Verteilung der FAG-Mittel im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs, um die Leistungen der Städte abzusichern. Zudem sollen die strukturellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden gelöst werden und ein Kommunalgipfel abgehalten werden. Der Klimawandel soll unter gesamtstaatlicher Koordination bewältigt werden, ohne dass die Leistungen der Daseinsvorsorge durch nationale oder EU-Vorgaben erschwert werden. Die Berufe in der Kommunalpolitik sollen attraktiver gestaltet werden, insbesondere für junge Menschen und Frauen. Darüber hinaus soll die Einbeziehung der Städte bei Vorhaben des Bundes von Anfang an und auf Augenhöhe erfolgen. Es wird vorgeschlagen, dass pro Legislaturperiode ein Bericht über die Lage der Städte und Gemeinden dem Nationalrat vorgelegt wird, bei dem der/die Präsident*in des Österreichischen Städtebunds und des Österreichischen Gemeindebunds Rederecht erhalten.

Quelle: www.ots.at

Quelle/Referenz
ots.at

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